Strand mit Felsen und Brandung
ORF/Gabriela Schnitzer
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AK-Tipp

Getrübte Urlaubsfreuden

Der Urlaub ist für die meisten bereits wieder vorbei und war diesmal unter Umständen auch mit diversen Unannehmlichkeiten verbunden, vor allem wenn man an das Flugchaos auf vielen Flughäfen denkt.

Vergangenes Jahr waren die Urlauberinnen vor allem mit unterschiedlichen und sich dauernd ändernden Covid-Regeln konfrontiert. Das hat sich zum Glück geändert, man konnte fast überall ohne Covid-Einschränkungen hinfahren. Dafür mussten vor allem Flugreisende gute Nerven haben.

So ein Flugchaos mit langen Wartezeiten am Flughafen, abgesagten Flügen, Verspätungen, verloren gegangenen Koffern haben die Konsumentenschützerinnen von der AK Wien auch noch nie gesehen. Aber auch Reisen mit dem Auto war wegen der vielen Staus eine Herausforderung. Und Waldbrände am Urlaubsort gab es auch einige.

Strand mit Felsen und Brandung
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Die heurige Urlaubssaison war durchaus herausfordernd

Rechte bei Flugverspätungen oder Annullierungen

Flugreisende haben Rechte. Die sollte man kennen und auch einfordern. Wird der Flug abgesagt, hat man ein Wahlrecht. So kann man sich den Ticketpreis rückerstatten lassen, wenn sich der Flug letztlich erübrigt hat. Oder man pocht auf eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung oder Umbuchung. Das bedeutet, dass sich die Fluglinie darum kümmern muss, dass man schnellstmöglich an das Ziel kommt oder umgebucht wird.

Das kann auch eine Flugbuchung bei einer anderen Fluglinie sein. Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, muss sich die Fluglinie um Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig ein Hotel kümmern. Zusätzlich gibt es bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr sowie bei Annullierung und Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung, je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Wenn der Koffer nicht mitfliegt

Wichtig ist, schon im Handgepäck Sachen dabei zu haben wie Hygieneartikel also zum Beispiel Zahnbürste und Zahnpasta, ein paar Kleidungsstücke wie auch nötige Medikamente.

Am Flughafen sollte man unbedingt beim Lost-and-Found-Schalter melden, dass das Gepäck nicht angekommen ist und das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Vor Ort kann man dringend benötigte Dinge wie Toiletteartikel und notwendige Kleidung kaufen und der Fluglinie in Rechnung stellen. Fluggesellschaften müssen Schäden bis zu einer Höchstgrenze von derzeit etwa 1.600 Euro ersetzen, wenn Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 8.9.2022

Die Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen längstens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck wieder zur Verfügung gestellt wurde, bei der Fluglinie schriftlich gemeldet werden. Ein Gepäcksschaden muss unverzüglich und schriftlich binnen sieben Tagen nach der Gepäcksübernahme der Fluglinie angezeigt werden.

Urlaub nicht wie versprochen

Wenn der Urlaub getrübt war, weil etwa das Hotel nicht so war, wie vom Reisebüro oder auf der Homepage versprochen war, muss man unterscheiden, ob man sich die Reise selbst zusammengestellt hat, etwa Flug und Hotel selbst gebucht hat oder als Pauschalreise über ein Reisebüro beziehungsweise bei einem Reiseveranstalter.

Bei einer Pauschalreise hat man meist bessere Rechte, etwa wenn der Flug verspätet erst am nächsten Tag geht. Der Reiseveranstalter muss für alle zugesagten Leistungen einstehen, also Flug und Hotel. Sind zum Beispiel Hotel, Zimmer oder Pool nicht so sind wie vereinbart, liegt ein Mangel vor und Reisende haben einen Anspruch auf Gewährleistung. Beschweren sollte man sich gleich vor Ort bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters. Mängel sollten dokumentiert werden, zum Beispiel durch Fotos oder Videos.

Wenn man Flug und Hotel extra gebucht hat, ist es schwieriger, denn wegen des Flugs muss man mit der Fluglinie, mit dem Hotel wegen der Unterkunft reden. Landet man etwa wegen einer Flugverspätung erst am nächsten Tag, wird man das Hotel in der Regel trotzdem zahlen müssen, obwohl man es nicht in Anspruch nehmen konnte. Zudem muss man prüfen, welches Recht anwendbar ist; das wird vor allem beim Hotel oft das Recht des Urlaubslandes sein.

Tipp wenn man vor Ort nichts erreicht hat

Hat man eine Pauschalreise gebucht, sollte man nach der Rückkehr sofort die Ansprüche auf Preisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen – schriftlich und eingeschrieben, und eine angemessene Preisminderung verlangen. Orientierung bei Pauschalreisen bietet da die so genannte Frankfurter Tabelle. Aus der Tabelle ist ersichtlich, was man vom Gesamtpreis prozentmäßig als Entschädigung verlangen kann.

Rechte bei Waldbränden und Naturkatastrophen

Auch hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder nicht. Ist eine Pauschalreise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, muss sich der Reiseveranstalter kümmern, etwa um eine vorzeitige Rückreise. Ist man individuell unterwegs, ist man auf sich alleine gestellt. Es spielt aber schon eine Rolle, wie beeinträchtigend die Situation vor Ort ist, also wie weit weg der Brand ist; ist dieser zum Beispiel 60 km weit weg, wird man nicht auf eine vorzeitige Rückreise bestehen können.