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ORF.at/Dominique Hammer
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AK-Tipp

Arbeitszeit reduzieren, so geht es!

Viele Menschen möchten gerne ihre Arbeitszeit verkürzen, aber nicht immer stimmt der Arbeitgeber diesem Wunsch zu. Was sind die rechtlichen Möglichkeiten kürzer zu arbeiten und wann gibt es einen Ausgleich für den Einkommensverlust.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern eine Herausforderung, die oft nur bewältigt werden kann, wenn man die Arbeitszeit reduziert. Damit es leichter wird, Arbeit und Kinder miteinander zu vereinbaren, gibt es die sogenannte Elternteilzeit. Mit der Elternteilzeit können Sie entweder Ihre Arbeitsstunden reduzieren oder die Lage Ihrer Arbeitszeiten so verschieben, dass Sie Beruf und Familie leichter unter einen Hut bekommen. Auch beides gleichzeitig ist möglich. Weniger Stunden arbeiten und die Arbeitszeit anders legen.
Während der Elternteilzeit genießen Sie Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Als Mutter oder Vater haben Sie maximal bis zum siebenten Geburtstag Ihres Kindes ein Recht auf Elternteilzeit. Voraussetzung ist, dass Sie in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind und Ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit drei Jahren besteht. Zeiten des Mutterschutzes und der Karenz zählen übrigens zur Beschäftigungsdauer! Der andere Elternteil darf aber nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz sein. Es besteht aber die Möglichkeit, dass beide Eltern zugleich die Elternteilzeit nutzen und so beide Beruf und Familie vereinbaren können.

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Als Mutter oder Vater haben Sie bis maximal zum siebenten Geburtstag Ihres Kindes ein Recht auf Elternteilzeit.

Kein Lohnausgleich bei Elternzeilzeit

Es gibt für die Elternteilzeit keinen Lohnausgleich. Lediglich in der Pensionsversicherung gibt es bis zum 4. Geburtstag des Kindes eine Gutschrift für jenen Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernimmt. Wenn Sie in dieser Zeit in Elternteilzeit arbeiten, bekommen Sie diese Gutschrift zusätzlich zu Ihrem Pensionsbeitrag, den Sie aufgrund Ihres Einkommens zahlen. Damit wird Ihre Pension später höher.

Bildungsteilzeit und Alterteilzeit

Viele Menschen möchten auch deswegen kürzer arbeiten, weil Sie eine Aus- oder Weiterbildung machen. Für diesen Fall gibt es die Bildungsteilzeit mit dem Bildungsteilzeitgeld. Die Bildungsteilzeit können Sie nutzen, wenn Sie eine berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden machen. Lern- und Übungszeiten werden da eingerechnet. Die Bildungsteilzeit kann zwischen vier und 24 Monaten dauern innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren. Das heißt, die Ausbildung kann auch in mehrere Abschnitte oder Module aufgeteilt werden.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 10.11.2022

Für das Teilzeitgeld müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben. Zum anderen müssen Sie mindestens sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein und zwar über der Geringfügigkeitsgrenze. Für die Bildungsteilzeit brauchen das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers. Den Antrag auf Bildungsteilzeitgeld stellen Sie beim Arbeitsmarktservice. Sie erhalten für jede Arbeitsstunde weniger 86 Cent Zuschuss, das sind beispielsweise bei zehn Arbeitsstunden weniger knapp 260 Euro im Monat.

Für ältere Arbeitnehmerinnen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, mit einer Förderung die Arbeitszeit zu reduzieren. Das ist die so genannte Altersteilzeit Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Bei der Altersteilzeit erhalten Sie die Hälfte des Einkommensverlusts ersetzt. Die Ansprüche auf Pension, Krankengeld oder Abfertigung bleiben bei der Altersteilzeit in voller Höhe erhalten. Wichtig ist bei allen erwähnten Formen der Arbeitsverkürzung, sich im Vorfeld genau zu informieren, was die Voraussetzungen sind, damit es später keine Probleme gibt.