Mann und Frau schütteln sich die Hände
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AK-Tipp

Alles zum Thema Nebenjob

Die Inflation ist hoch und immer mehr Menschen kommen mit ihrem Geld, das sie in der Arbeit verdienen, nicht mehr aus. Daher interessieren sich immer mehr für eine Nebenbeschäftigung. Alles, was Sie dazu wissen müssen ist heute das Thema.

Das erste sollte immer ein Blick in meinen eigenen Arbeitsvertrag sein. Regelmäßig ist in den Verträgen nämlich ein Neben-Beschäftigungsverbot vereinbart. Dies bedeutet dann, dass ich ohne Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers kein anderes Arbeitsverhältnis und meist auch keine andere Tätigkeit aufnehmen darf.

In diesem Fall muss ich meinen Arbeitgeber fragen, ob er mit der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung einverstanden ist. Lehnt er dies ab, sollte ich mich daran halten oder zum Beispiel dieses Arbeitsverhältnis beenden, damit ich beim anderen Arbeitgeber arbeiten darf. Wenn ich teilzeitbeschäftigt bin, mit diesem Einkommen nicht auskomme und mein aktueller Arbeitgeber einer Stundenerhöhung nicht zustimmt, dann wäre die Nebentätigkeit unter Umständen trotzdem möglich. In diesem Fall empfiehlt die AK aber vorher mit ihr Kontakt aufzunehmen.

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Die AK Wien empfiehlt unbedingt eine schriftliche Vereinbarung zum Nebenjob zu treffen

Vereinbarung und Konkurrenzverbot

Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung gibt, darf ich bei einem weiteren Arbeitgeber zu arbeiten beginnen. Die AK Wien empfiehlt aber unbedingt hier eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Einfach um auf der sicheren Seite zu sein. Denn im Streitfall haben wir sonst das Verbot schriftlich nachweisbar, die Zustimmung aber eben nur mündlich und somit nicht nachweisbar.

Zu beachten ist auch das Konkurrenzverbot. Paragraph 7 des Angestelltengesetzes besagt, dass ich ohne Zustimmung meines Arbeitgebers nicht für einen Konkurrenten beziehungsweise im selben Geschäftszweig und auch nicht selbständig tätig werden darf. Dies ist als Schutz des Arbeitgebers gedacht, damit man nicht gleichzeitig für Konkurrenten oder selbständig beschäftigt ist und hier in verschiedenster Form Schaden für die Firmen anrichten könnte. Zum Beispiel durch Weitergabe von Internas.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 18.5.2023

Das kommt in der Praxis allerdings nicht häufig vor. Fast alle Fragen zu Nebenbeschäftigungen betreffen Arbeitsverhältnisse in völlig anderen Branchen.

Besteuerung und Nachzahlungen

Die Besteuerung und eventuelle Nachzahlungen hängen hauptsächlich von der Höhe meiner Einkommen ab. Schlussendlich wird am Jahresende mein gesamtes Bruttoeinkommen von meinen verschiedenen Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet. Und es kann daher sehr wohl vorkommen, dass ich in diesem Fall eine Nachzahlung zu leisten habe. Dies ist aber kein wirklicher Nachteil für mich, weil ich ja dafür im Laufe des Jahres einfach weniger Steuern gezahlt habe, als wenn ich mein Gesamteinkommen in nur einem Arbeitsverhältnis verdient hätte.

Das ist durchaus zu empfehlen ein wenig Geld auf die Seite zu legen. Man kann sich aber hier mit diversen Rechentools wie zum Beispiel dem Brutto netto Rechner auf der Website der AK Wien vorab ein wenig schlau machen.

Habe ich eine geringfügige Nebenbeschäftigung, so zahle ich für diese vorerst weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuer. Somit wird mir auch hier am Ende des Jahres nicht der volle Nettobetrag der geringfügigen Tätigkeit übrigbleiben, sondern wird es auch hier zu kleinen Nachzahlungen kommen.

Höhe der Geringfügigskeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt heuer 500,91 Euro. Aber bitte aufpassen. Diese Grenze wird jedes Kalenderjahr um ein paar Euro erhöht. Somit am besten Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres im Internet nachschauen und schon hat man die jeweils aktuelle Geringfügigkeitsgrenze herausgefunden. Man kann aber zu all diesen Fragen natürlich jederzeit unsere Serviceeinrichtungen bei der Arbeiterkammer Wien kontaktieren.