Frau sitzt am Computer
ORF.at/Lukas Krummholz
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AK-Tipp

Deine Rechte im Praktikum und Ferialjob

Die Sommermonate nähern sich schön langsam und damit auch die Hochsaison für Praktikas und Ferialjobs. Was es dabei zu beachten gibt und vor allem welche Rechte die Praktikantinnen und Ferialjoberinnen haben, das ist diesmal das Thema mit den Expertinnen der Arbeiterkammer Wien

Beim sogenannten Pflichtpraktikum ist im Lehrplan ein Praktikum vorgesehen zum Beispiel bei Hotelfachschulen, ein Praktikum in der Tourismusbranche. In der Regel liegt auch bei einem Pflichtpraktikum ein Arbeitsverhältnis vor. Der Kollektivvertrag kann für die Entlohnung beim Pflichtpraktikum etwas Gesondertes vorsehen.

Die zweite weit größere Gruppe, sind Ferialarbeitnehmerinnen, bei denen es im Wesentlichen darum geht, Geld zu verdienen und Berufserfahrung zu sammeln. Die Ferialjobs sind ganz normale Arbeitsverhältnisse und es gelten dieselben Regeln wie sonst auch.
Der Arbeitgeber muss einen sogenannten Dienstzettel ausstellen. Im Dienstzettel müssen die wesentlichen Rechte und Pflichten angegeben werden wie zum Beispiel die Tätigkeit, das Entgelt und die Arbeitszeit. Statt dem Dienstzettel kann auch ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

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Ferialkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub und zwar bei einer fünf Tagewoche rund zwei Tage pro Monat

Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Wenn beim Arbeitgeber ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, dann ist dieser anzuwenden. In der Regel gibt es dann Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In manchen Branchen gibt es allerdings eine Wartefrist so muss man im Gastgewerbe mindestens zwei Monate beschäftigt sein, damit Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld zusteht. Gilt kein Kollektivvertrag, sollte Urlaubs-, Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart werden.

Sendungshinweis

„Radio Wien am Vormittag“, 25.5.2023

Ferialkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub und zwar bei einer fünf Tagewoche rund zwei Tage pro Monat. Diese Urlaubstage können in Absprache mit dem Arbeitgeber verbraucht werden. Werden Sie nicht verbraucht, ist der Urlaub bei Beendigung auszuzahlen.

Arbeitszeit und Tipps

Unter 18 Jahren dürfen Arbeitnehmerinnen nicht zur Überstundenarbeit herangezogen werden das bedeutet, dass pro Woche maximal 40 Stunden geleistet werden dürfen. Auch tägliche Überstundengrenzen sind einzuhalten. Unter 18 Jahren steht zudem eine halbe Stunde Pause bereits nach viereinhalb Stunden zu, sonst nach sechs Stunden.

Arbeitsvertrag vor der Unterschrift immer kontrollieren lassen. Arbeitszeiten und Tätigkeiten mitschreiben. Abrechnung kontrollieren lassen.