E Scooter Sicherheitstraining
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

E-Scooter-Anbieter: Deklaration für mehr Sicherheit

Rund 6.000 E-Scooter von sechs Anbietern gibt es mittlerweile in Wien. Vertreter aller Unternehmen haben am Dienstag eine Deklaration unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, Benutzer umfassend über Sicherheit aufzuklären.

Dafür werden an den E-Scootern QR-Codes aufgeklebt, beim Einscannen erhalten die Nutzer rechtliche Informationen und Sicherheitshinweise. Alle Unterzeichner sprachen sich auch dafür aus, ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr zu forcieren.

Leiterin Verkehrssicherheit BMVIT Sabine Kühschelm, Direktor AUVA-Landesstelle Wien Alexander Bernart, Chef der Wiener Verkehrspolizei Michael Takacs und ein Vertreter  des AIT (Austrian Institute of Technology) Arno Klamminger
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Sabine Kühschelm, Alexander Bernart, Michael Takacs, Arno Klamminger (v. l. n. r.)

Neben Vertretern der Unternehmen Bird, Circ, Hive, Lime, Tier und Wind unterschrieben auch Michael Takacs, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei, Sabine Kühschelm, Leiterin Verkehrssicherheit im Verkehrsministerium, und Alexander Bernart, Direktor der Landesstelle Wien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), sowie Arno Klamminger vom Austrian Institute of Technology (AIT) die Deklaration.

Regeln wie für Fahrräder

E-Scooter sind seit Anfang Juni durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) quasi Fahrrädern gleichgesetzt, es gelten dieselben Vorschriften. Als E-Tretroller gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radwege benutzen. Gehsteige sind in der Regel tabu.

Stadt nimmt E-Scooter unter die Lupe

Irgendwo abstellen, das ist der Stadt ein Dorn im Auge, wenn es um die E-Scooter geht. Auf Gehsteigen ist das nicht erlaubt. Über den Sommer wird jetzt evaluiert, welche Regeln auf die Anbieter zukommen könnten.

Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehwege per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere – so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen – dürfen das nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person. Bei allen Anbietern der Leihscooter beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Polizei „repressiv und präventiv“

Während die rechtliche Lage im Herbst noch unklar war, sei es binnen „kurzer Zeit“ gelungen, die rechtlichen Bestimmungen zu klären, sagte Takacs. „Die Polizei braucht einen Handlungsleitfaden“, sagte er. Mittlerweile habe man in Wien Behinderungen auf dem Gehsteig „sehr gut in den Griff bekommen“, Beschwerden über verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter hätten abgenommen, erläuterte Takacs.

Zwei Polizisten und ein E-Scooter-Fahrer anl. der Aktion „Dank-Mandat statt Strafmandat“ in Wien
APA/Angelika Kreiner
Die meisten Strafen gab es bisher für Missachtung roter Ampeln

Die Roller dürfen nur dann auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist. Seit 1. Juni werden Benutzer, die sich nicht an die Vorschriften halten, sowohl informiert als auch bestraft. Die Polizei gehe „repressiv und präventiv vor“, immer wieder gebe es Schwerpunktkontrollen, sagte Takacs.

Die häufigsten Vergehen

Die meisten Strafen werden ausgesprochen, weil E-Scooter-Fahrer rote Ampeln missachten. Oftmals seien sie auch verbotenerweise zu zweit unterwegs, das sei „vor allem bei Touristen beliebt“, sagte der Polizist. Fahren auf dem Gehsteig und Missachten von Einbahnen gehören ebenso zu den Vergehen. Wie viele Anzeigen in den 18 Tagen seit Inkrafttreten der Novelle erstattet wurden, sagte Takacs nicht. „Wir schauen uns das nach sechs Monaten an“, meinte er auf Nachfrage.

Abgespeckte technische Voraussetzungen

Bernart von der AUVA riet Benutzern, unbedingt einen Helm zu tragen, das müsse zur Selbstverständlichkeit werden, sagte er. Bei Unfällen mit E-Scootern komme es oft zu schweren Verletzungen. Für die Roller gelten im Vergleich zum Rad abgespeckte technische Voraussetzungen.

Sie müssen über Bremsen verfügen und weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien nach vorne, rote nach hinten und gelbe zur Seite aufweisen. Dazu kommt die Beleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht – weißes Licht nach vorne und rotes Rücklicht.