Politik

Stadterweiterungsfonds: BMI-Spitzenbeamte angeklagt

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Untreue gegen zwei ranghohe Beamte im Innenministerium. Sie sollen den Wiener Stadterweiterungsfonds um 1,1 Mio. Euro bewusst geschädigt haben, indem sie aus öffentlichem Vermögen Spenden an ihnen nahestehende Organisationen verteilten.

Sechs Jahre hat es gedauert seit Beginn der Ermittlungen. Jetzt werden der frühere Geschäftsführer des Stadterweiterungsfonds, ein pensionierter Sektionschef und der amtierende Rechtssektionschef Matthias Vogl sowie Personalsektionschef Karl Hutter angeklagt. Sie waren nämlich Kuratoriumsmitglieder des Stadterweiterungsfonds – Audio dazu in oe1.ORF.at.

Spenden an kirchliche Einrichtungen

Der Fonds sollte laut seiner Satzung öffentliche Gebäude bauen und erhalten, so die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung, stattdessen seien 1,1 Millionen Euro an Spenden gewährt worden an Personen und Organisationen, die den Angeklagten nahestanden – vor allem katholische Einrichtungen waren darunter aber auch evangelische und jüdische und etwa ein Lions-Club. Weitere ebenso hohe Spenden sind nicht angeklagt, weil davor die Fonds-Satzung geändert wurde.

Allerdings war diese Satzungsänderung laut Anklage rechtswidrig. Deshalb wird der für die Fonds-Kontrolle zuständige Sektionschef Matthias Vogl auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Er habe eine Abteilungsleiterin im Innenministerium angewiesen, die mutmaßlich rechtswidrige Satzungsänderung zu genehmigen. Den Angeklagten ist die Anklage bereits zugestellt. Bisher haben aber weder ihr Strafverteidiger noch das Innenministerium eine Stellungnahme abgeben wollen oder können.

Angeklagte: Ministerin erteilte Auftrag

Laut einem Anklageentwurf, der Ö1 zugespielt wurde, haben die Angeklagten bisher unter anderem argumentiert, die verstorbene Ministerin Liese Prokop habe ihnen seinerzeit den Auftrag erteilt, mit dem Fondsvermögen „Gutes zu tun“. Die Ministerin habe es damals abgelehnt, das im Zuge der Auflösung des Stadterweiterungsfonds übrige Geld für die Sanierung von Amtsgebäuden zu verwenden.