Chronik

Lokalgast nach Stoß gestorben: Türsteher freigesprochen

Ein 32-jähriger Türsteher ist am Mittwoch am Landesgericht vom Vorwurf der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang freigesprochen worden. Er soll im Juli des Vorjahres einen Lokalgast gegen eine Mauer gestoßen haben.

Davor soll der 35-jährige Lokalgast aus einer Diskothek in den Gürtelbögen am Währinger Gürtel rausgeworfen worden sein. Der Alkoholisierte stürzte nach dem Stoß des Türstehers zu Boden und krachte mit dem Kopf auf den Asphalt. Der arabischstämmige Mann, der gemeinsam mit vier Freunden das Lokal besucht hatte und dort in eine Auseinandersetzung mit Afrikanern geraten war, blieb zunächst benommen liegen.

Schwere Verletzung blieb unbemerkt

Nachdem er von einem Barkeeper mit Wasser versorgt wurde, erhob er sich aber wieder, sprach mit seinen Begleitern und ließ sich mit einer vermeintlichen Platzwunde von einem Taxi nach Hause bringen. Dass er ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnquetschungen und einen Schädelbruch erlitten hatte, blieb unbemerkt.

Der Zwischenfall hatte sich um 4.00 Uhr abgespielt. Im Verlauf des Tages verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes infolge einer Hirnblutung rapide. Er erbrach wiederholt und war nicht mehr ansprechbar, weshalb ein Freund die Rettung verständigte. Obwohl die Verletzungen in einem Wiener Spital sogleich behandelt wurden, starb der Mann.

„Widersprüchliche Aussagen“

Der Barkeeper berichtete am Mittwoch im Zeugenstand, dass der Mann zuvor von einem anderen Lokalgast vor der Tür geohrfeigt wurde. Das hätte diesen in Rage gebracht, und er wollte auf den Schläger losgehen. Der Türsteher hätte ihn dann gegen die Mauer gestoßen, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Da dürfte der Mann – auch aufgrund seiner starken Alkoholisierung – mit dem Kopf auf den Asphalt geknallt sein.

Ein anderer Zeuge behauptete am ersten Prozesstag im Februar, der Türsteher – verteidigt von Andreas Reichenbach – hätte ihm die Ohrfeige verpasst, was dieser in Abrede stellte. Dieser Zeuge hätte laut Schöffensenatsvorsitzender Patrizia Kobinger-Böhm weitere „widersprüchliche Aussagen“ gemacht, weshalb er nicht glaubhaft war, wie sie in ihrer Urteilsbegründung sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.