OGH ENTSCHEIDET †BER FIRTASCH AUSLIEFERUNG AN DIE USA: FIRTASCH
APA/Herbert Neubauer
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Politik

OGH: Firtasch-Auslieferung ist rechtens

Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch kann an die USA ausgeliefert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Wien und wies sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtaschs Verteidigern ab.

Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug: Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs treffen. Eine Entscheidung, die wohl auch von außenpolitischer Relevanz ist. Firtasch gilt in der Ukraine weiterhin als einflussreiche Figur.

Die Causa Firtasch dauerte mehr als fünf Jahre an, ehe am Dienstag die finale Gerichtsentscheidung gefällt wurde. Firtasch wurde im März 2014 auf Basis eines US-amerikanischen Haftbefehls in Wien festgenommen, kurze Zeit später aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Seit damals durfte er Österreich nicht verlassen.

Korruptionsvorwürfe in den USA

Firtasch selbst bestreitet die Vorwürfe aus den USA. Die Ankläger in Chicago werfen ihm Korruption im Zusammenhang mit einem zwischen 2006 und 2009 in Indien geplanten Geschäft mit Titanerz vor, das nie verwirklicht wurde. Seine Versuche, eine Einstellung des US-amerikanischen Verfahrens zu erwirken, sind bisher gescheitert. Erst am Freitag lehnte Richterin Pallmeyer einen erneuten diesbezüglichen Antrag der Anwälte des Ukrainers ab.

CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG
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Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch wurde 2014 auf Basis eines US-amerikanischen Haftbefehls in Wien festgenommen

In der Ukraine hat Firtasch, der nach Unterstützung des 2014 nach Russland geflohenen Präsidenten Wiktor Janukowitsch auch die Wahl von Petro Poroschenko zum Präsidenten unterstützt hatte, in den vergangenen Jahren – auch bedingt durch seine Abwesenheit – an Bedeutung verloren. Einige seiner Firmen standen angesichts von Ermittlungsverfahren, an denen maßgeblich das Innenministerium unter Führung seines deklarierten Gegners Arsen Awakow beteiligt war, unter merklichem Druck.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen in der Ukraine zugunsten von Firmen, an denen der Oligarch beteiligt ist, galten zuletzt aber als Signal, dass sich unter dem neuen Staatspräsidenten Wolodmyr Selenski die Lage für Firtasch erneut verbessert. Weiterhin gute Kontakte hat er jedenfalls zum „Oppositionsblock – Für das Leben“. Führende Vertreter dieser umfragestarken Partei kamen Anfang Mai zu Firtaschs privater Geburtsfeier in der Wiener Innenstadt, berichtete das investigative ukrainische Fernsehmagazin „Schemy“ vergangene Woche.

Juristischer Hickhack

Zum juristischen Hintergrund: Nachdem das OLG Wien im Februar 2017 eine Auslieferung ihres Mandanten an die USA für zulässig erklärt hatte, hatten die Anwälte dieses außerordentliche Rechtsmittel beim OGH eingebracht, um unter anderem klären zu lassen, ob bei der Anwendung von Paragraf 363a der österreichischen Strafprozessordnung auch die EU-Grundrechtecharta berücksichtigt werden muss.

Kernpunkt der Argumentationslinien sowohl der Generalprokurator als auch von Firtasch’ Verteidigerteam – angeführt von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer – war, dass das OLG Wien im Februar 2017 die Behauptung politischer Motive für den US-Auslieferungsantrag als „nicht ausreichend begründet“ verworfen hatte.

Der fünfköpfige OGH-Senat stellte zwar Gesetzesverletzungen im OLG-Urteil fest – etwa die Rechtsauffassung, wonach „rein kriminelle Taten“ nicht in den Regelungsbereich des Auslieferungsvertrags mit den USA fielen –, diese hätten aber letztlich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts gehabt, die daher auch nicht aufzuheben sei.