Klimaanlage
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Klimaanlage muss genehmigt werden

Bei dieser Hitze überlegen viele Wienerinnen und Wiener, eine Klimaanlage anzuschaffen. Mobile Geräte können einfach so aufgestellt werden. Sogenannte Splitgeräte mit Innen- und Außenteil sind allerdings genehmigungspflichtig.

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Hauses müssen von der MA 19 überprüft werden. Für die Erteilung einer Bewilligung wird eine Stellungnahme an die Baupolizei – die MA 37 – weitergeleitet. Zudem muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, sagt Christian Boschek von der Arbeiterkammer Wien: „Dabei ist es egal, ob es sich um eine private Altbauwohnung oder beispielsweise eine Wohnung eines gemeinnützigen Bauträgers, also etwa einer Genossenschaft, handelt.“

Vermieter muss informiert werden

Den Vermieter informiert man am besten per eingeschriebenem Brief – mit Plänen und einem Kostenvoranschlag. Ab Erhalt des Schreibens hat der Vermieter dann zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Reagiert er gar nicht, gilt die Zustimmung als erteilt, heißt es bei der Mietervereinigung. Erhält man keine Genehmigung, kann man sich an die MA 50 wenden. Dann wird in einem Verfahren bei der Schlichtungsstelle überprüft, ob diese Veränderung überhaupt untersagt werden darf. Das gilt übrigens auch für Außenjalousien.

Bei der Gesiba, einem der größten städtischen Vermieter, werden die meisten Ansuchen von Mieter bewilligt, heißt es. Klimageräte dürfen allerdings nur am eigenen Balkon montiert werden, Außenjalousien müssen mit dem Haus harmonieren. Bei einer Eigentumswohnung braucht man das Einverständnis aller Miteigentümer. Errichtet man eine Klimaanlage ohne Bewilligung, kann das neben der Entfernung auch eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Ein Klimagerät mit Schlauch
ORF
Bei mobilen Geräten ist Vorsicht geboten

Rauchfangkehrer warnen vor mobilen Geräten

Aber auch mobile Geräte sind mit Vorsicht zu betreiben, heißt es von den Wiener Rauchfangkehrern. Während der jüngsten Hitzewelle hatte es eine ganze Reihe teils schwerer CO-Unfälle gegeben. „Neu installierte luftabsaugende Einrichtungen können die Luftzirkulation stark beeinflussen“, erläuterte Innungsmeister Christian Leiner. Denn gerade in Kombination mit Thermen kann es zu tödlichen Konzentrationen von Kohlenmonoxid kommen.

Schon länger bekannt ist das Problem „Luftstoppel“: „Wenn Abgase einer Therme oder eines Durchlauferhitzers im Vergleich zur Außenluft nicht heiß genug sind, können diese nicht aufsteigen, und der ordnungsgemäße Abzug über den Rauchfang wird verhindert“, erklärte Leiner das Phänomen.

Verstärkt wird dieser Effekt durch geschlossene Fenster, die in sanierten oder modernen Gebäuden besonders dicht sind. Das führt dazu, dass kein Sauerstoff von außen eindringt und die Luftzirkulation zum Stillstand gelangt. Ein Kohlenmonoxid-Unfall droht. Bei ungebremster Sonneneinstrahlung am Dach könne dieser Effekt schon bei niedrigeren Temperaturen eintreten.

Auch an heißen Tagen Fenster öffnen

„An Tagen mit Außentemperaturen ab rund 30 Grad Celsius ist in jedem Fall höchste Vorsicht geboten. Selbst bei durchgeführter Wartung und positivem Rauchfangkehrer-Befund kann sich ein Luftstoppel bilden“, gab Leiner zu bedenken. „Kohlenmonoxid-Unfälle kommen nicht nur bei veralteten Geräten vor.“

Daher sollte man, so die Empfehlung der Rauchfangkehrer, auch an heißen Tagen regelmäßig die Fenster öffnen. Und ob Duschen oder Geschirrspülen – sobald ein Gerät in Betrieb genommen wird, Fenster bzw. Türen zu anderen Räumen mit offenem Fenster öffnen, sowie auf Vollbäder verzichten.