Ein Taxischild mit der „Uber App“ aufgenommen am Donnerstag, 21. Februar 2019 in Wien
APA/Hans Punz
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Inland

Experte hält Uber-Gesetz für verfassungswidrig

Der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek hält die geplante Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe für verfassungswidrig. Das Gesetz soll am Mittwoch beschlossen werden. Es richtet sich gegen flexible Preise von Fahrdienstvermittlern wie Uber.

„Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstört, wird das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, stehen nicht schlecht“, erklärte der Staats- und Verfassungsrechtsexperte in einem Gastbeitrag im „Standard“ (Montag-Ausgabe).

„Konkurrenzschutz aus Sicht des VfGH verpönt“

Aus Sicht von Strejcek gilt der Schutz nicht den Kunden, sondern den Taxifahrern. „Dabei handelt es sich aber um kein öffentliches Interesse in einem marktwirtschaftlichen System. Konkurrenzschutz ist allerdings aus Sicht des VfGH verpönt.“ Strejcek stellt sich die Frage, ob ein bestehendes Gewerbe, das den Erwerbszweig und die Einkunftsquelle für mehrere Tausend Betroffene bilde, ohne einen Verstoß gegen die Verfassung einfach ausradiert werden könne.

Der Jurist verweist dazu auf bisherige Entscheidungen der Verfassungsrichter: „Im Effekt ist die Neuregelung aus Sicht der Erwerbsfreiheit ein ebenso schwerer Eingriff wie die einstige Bedarfsprüfung, die der Verfassungsgerichtshof im GelVGK und im Güterbeförderungsgesetz (VfSlg 11.483/1987) als verfassungswidrig aufgehoben hat.“

Online-Petition gestartet

Die Taxi-Innung, die sich gegen die Konkurrenz auf mehreren Ebenen zu Wehr setzte, argumentiert, die Fixtarife, die künftig nicht nur für Taxis, sondern auch für Mietwagen gelten sollen, würden die „wettbewerbsverzerrenden Aktivitäten“ von Uber unterbinden. Der US-Fahrdienstvermittler schloss zuletzt einen Rückzug aus Österreich, von dem 3.000 Fahrer betroffen wären, nicht aus.

Vergangene Woche startete Uber eine Online-Petition gegen das geplante Gesetz. Diese wurde bisher (Stand Montagmittag) von knapp 39.000 Nutzern unterzeichnet. Gelten soll die „Lex Uber“ ab September 2020.

NEOS prüft VfGH-Klage

Im Verkehrsausschuss des Nationalrats war Mitte Juni die Novelle des Personenbeförderungsgewerbes bereits beschlossen worden. Für die Neuregelung des Gelegenheitsverkehrgesetzes stimmten die Antragsteller von ÖVP, SPÖ und FPÖ. Dagegen waren die Abgeordneten von NEOS und JETZT. NEOS prüft eine VfGH-Klage: Sollte das Gesetz beschlossen werden, werde man mit mehreren Betroffenen eine Individualbeschwerde prüfen und gegebenenfalls auch einbringen.