Griller auf der grünen Wiese
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Chronik

Grillverbot gilt ab sofort

Die Stadt Wien hat aufgrund der Trockenheit ein Grillverbot verhängt. Es gilt ab sofort an allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt und wird erst bei nachhaltigem Regen wieder aufgehoben. Grund für das Verbot ist die Waldbrandgefahr.

Nach der überstandenen Hitze sind die städtischen Wälder und Wiesen ausgetrocknet. Nach einer vorübergehenden Abkühlung sind für die kommenden Tage wieder hochsommerliche Temperaturen bei ausbleibenden Niederschlägen angekündigt. „Die Regenschauer der letzten Stunden haben leider nicht ausgereicht, um die Situation zu entschärfen“, hieß es am Dienstag von der MA 49.

Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer verboten

Das deshalb angeordnete Grillverbot gilt bis auf Weiteres für alle öffentlichen Grillplätze in der Stadt und wird erst bei nachhaltigen Regenschauern wieder aufgehoben. „Es wäre unverantwortlich, bei dieser extremen Trockenperiode das Grillen weiter zu gestatten. Wir appellieren an die Bevölkerung, sich an dieses Verbot zu halten, um niemanden zu gefährden“, so der stellvertretende Forstdirektor Herbert Weidinger.

Konkret sind „das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich im Gebiet der Stadt Wien“ verboten. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist gestattet. Die Stadt Wien mahnt aber angesichts der Hitze und der Trockenheit beim Grillen zu besonderer Vorsicht.

Strenge Kontrollen

Die Stadt kündigte in diesem Zusammenhang strenge Kontrollen der Grillplätze und Grillzonen im Donauinselbereich, im Wienerwald und in Parkanlagen an. Die Grillplätze und Grillzonen auf der Donauinsel werden von der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) kontrolliert, jene in Gebieten des Forstbetriebs nahe dem Wienerwald von Förstern der MA 49, im Draschepark in Wien-Liesing achten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der MA 42 auf die Einhaltung des Grillverbots.

Wer auf der Donauinsel beim Grillen oder Rauchen erwischt wird und sich uneinsichtig zeigt, muss laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Das Grillen in privaten Gärten bleibt vorerst erlaubt.