Sie sehen das vom Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot verletzt. Konkret wurde dazu am Freitag vorgebracht, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Nachtclubs und normalen Restaurants dar.
Nachtlokalbesucher bleiben länger
Ein gewöhnlicher Restaurantbesuch falle bei Weitem nicht so ausgedehnt und zu so später Stunde aus wie ein Besuch in einem Nachtclub, meinte der die Unternehmer vertretende Rechtsanwalt Florian Berl. „Gäste von Nachtclubs werden durch das Rauchverbot automatisch gezwungen, vor das Lokal zu gehen und dort zu rauchen. Daraus resultiert Lärm- und Rauchbelästigung für die Anrainer“, sagte Berl. Deswegen schlossen sich auch einzelne Anrainer dem Antrag an.

Eine Anzeigenflut wäre für die Betreiber programmiert, da das Verhalten der Gäste ihnen zuzurechnen sei. Das zeige die ständige Judikatur, sagte der Rechtsanwalt. Mögliche Konsequenzen wären nachträgliche Auflagen und frühere Sperrstunden, welche im Extremfall die Existenz der Betriebe gefährden könnten. Somit würde auch eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen, da Betriebe außerhalb von Siedlungsgebieten sich weniger um Anrainerschutz kümmern müssten.
„Beschwerdeflut“ in Deutschland
Auch wären durch das Gastronomierauchverbot die Grundrechte auf Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Unternehmer sowie der Vertrauensschutz auf die Rechtslage verletzt. Das Recht der Raucher auf ein Privatleben bzw. einen individuellen Lebensstil sei laut Berl ebenfalls angegriffen.
„Anrainer sind bei dieser Gesetzgebung zur Gänze übergangen worden“, sagte Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative. Er empfahl den Gesetzgebern einen Blick über die Ländergrenzen. Denn dieser zeige, dass ein derartiges Verbot nicht funktionieren würde. So hätten 13 der 16 deutschen Bundesländer nach einer „Anrainerbeschwerdeflut“ Ausnahmen vom Gesetz für die Nachtgastronomie beschlossen. „Wir wollen die Politik zur Verantwortung drängen. Das Gesetz ist eine reine Übergangslösung, so kann es nicht bleiben“, meinte Ratzenberger.
Wirte wehren sich gegen Rauchverbot
Rund 800 Unternehmer aus der Nachtgastronomie haben sich zusammengeschlossen, um eine Ausnahmeregelung vom Gastronomierauchverbot zu erwirken.
Abgetrennte Räumlichkeiten als bestehende Lösung
„Die Lösung des Problems ist bereits da. Sie wurde um Teufelsgeld angeschafft“, sagte der Sprecher der Initiative mit Verweis auf abgetrennte Räumlichkeiten in den Lokalen und „sündteure Filteranlagen“. Auch der Betreiber des Lokals Kaktus im Bermudadreieck in Wien, Franz Aibler, plädierte für eine Ausnahmeregelung: „Jetzt funktioniert es endlich halbwegs mit den abgetrennten Bereichen, und schon kommt das nächste auf uns Betreiber zu. Jahrelang wurden wir dazu angehalten, dass die Gäste drinnenbleiben, und jetzt das“, ereiferte sich Aibler und beteuerte, dass es nicht ums Geschäft, sondern um ein ordentliches Miteinander gehe.
Antrag wohl erst nach Inkrafttreten
Wann der Individualantrag beim VfGH eingebracht wird, ist noch unklar, da dafür eine unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller gegeben sein muss. Ob das vor Inkrafttreten des Gastronomierauchverbots für die Betreiber und Anrainer der Fall sei, sei fraglich, sagte Rechtsanwalt Berl.
Formalrechtlich ist für einen Individualantrag jedenfalls nur ein Betreiber bzw. ein Anrainer nötig. Die Betroffenen müssen durch eine generelle Norm, die ohne behördliche oder gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, unmittelbar in ihren Rechten verletzt sein. Shishabar-Betreiber sind nicht bei dem Zusammenschluss dabei. Bei ihnen wäre nämlich im Gegensatz zu Nachtlokalen die Geschäftsidee bedroht.