Die erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt sei ein „Erfolg für die Bewohnerinnen und Bewohner“, teilte die Mieterhilfe am Sonntag in einer Aussendung mit. Konkret muss das Dach wiederhergestellt werden, außerdem muss der Hausbesitzer in den leerstehenden Wohnungen die entfernten Fenster samt Fensterstöcken wieder einbauen, so das Gericht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Wasserschäden nach Regenguss im Vorjahr
Bei der Mietervereinigung, die die Mieter vertritt, rechnet man mit einem Rekurs des Eigentümers, berichtet die Tageszeitung „Der Standard“. Die Entscheidung wurde nach dem Mietrechtsgesetz getroffen, die Baueinstellung ist nach wie vor beim Verwaltungsgericht anhängig. Nachdem es zuletzt aber eine Gesetzesänderung gab, wonach keine bewohnten Häuser abgerissen werden dürfen, seien die Bewohnerinnen und Bewohner positiv eingestellt.
Das Haus war laut Mieterhilfe schon länger als Spekulationsobjekt bekannt. Wie schlimm es um das Haus steht, zeigte ein „Wien heute“-Lokalaugenschein vor knapp einem Jahr. Nach plötzlichem Platzregen standen große Teile des Hauses unter Wasser. Im Zimmer einer damals 94-jährigen, bettlägrigen Frau war Wasser durch die Decke gekommen und hatte ein großes Loch hinterlassen.
Abbruchhaus: Dach muss wieder drauf
Das Bezirksgericht Innere Stadt hat entschieden, dass ein schon teilweise abgerissenes Haus in der Radetzkystraße wieder hergestellt werden muss, allerdings nur in erster Instanz.
Immer wieder Abrisse
Während für die – laut „Standard“ – fünf Mieterinnen und Mieter ein Happy End in greifbarer Nähe ist, kam es zuletzt immer wieder zu Abrissen von Gründerzeithäusern. Zuletzt wurde etwa beschlossen, dass das frühere Gasthaus Sperl in der Karolinengasse im vierten Bezirk abgerissen werden darf. Das Haus sei zwar schützenswürdig gewesen. Jedoch war der Abriss schon so weit fortgeschritten, dass laut Baupolizei kein Interesse an der Erhaltung aus Stadtbildsicht bestand. Aktuell steht das Haus jedoch noch.
Bereits dem Erdboden gleichgemacht wurde hingegen das ehemalige Hotel Thüringer Hof in Währing. Hier entschied das Verwaltungsgericht, dass bereits vor Inkrafttreten der Baunovelle mit dem Abriss begonnen wurde. Deswegen sei der Abbruch rechtens. Bei 50 Gebäuden wurde vor einem Jahr ein Baustopp verhängt. Nach einer Gesetzesnovelle dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nur noch mit Bewilligung abgerissen werden.