Chronik

Mann schlug Frau Gesichtsschädel ein: verurteilt

Ein 29-Jähriger hat zu Silvester dermaßen auf eine Frau eingeschlagen, das die Lokalbekanntschaft mit massiven Kopf- und Gesichtsverletzungen ins Spital eingeliefert werden musste. Er ist am Donnerstag zu einem Jahr bedingt verurteilt worden.

Die beiden lernten sich am Silvesterabend in dem Innenstadt-Lokal kennen und feierten mit Wodka-Getränken bis weit nach 6.00 Uhr. Die Frau wollte nur nach Hause gebracht werden, der 29-Jährige wurde bereits am Heimweg zudringlich und überredete sie, noch mit ihm mitzufahren. Ihrer Aussage zufolge, soll der Beschuldigte bereits auf der Rückbank im Auto den ersten Schlag gesetzt haben. Sie fuhr dennoch mit in die Wohnung in Margareten, um eine kühle Kompresse für ihr geschwollenes Gesicht zu bekommen.

Spätfolgen nicht auszuschließen

Dort im Vorzimmer wehrte sie die Zudringlichkeiten erneut ab, indem sie den Mann biss und kratzte. „Als Reaktion“ schlug er mit der Faust zu, meinte der Beschuldigte, der sich nur für einen Schlag schuldig bekannte. „Wie heftig war der“, wollte der Richter wissen. „Das kann ich nicht mehr sagen. Das war nur eine Sekunde, bis ich zu mir gekommen bin und realisierte habe, was ich gemacht habe“, sagte der Mann.

Der Gerichtsmediziner stellte bei der Frau neben „umfänglichen Verletzungen des Gesichtsschädels“ auch Blutungen zwischen den Hirnhäuten sowie eine Hirnprellung beim linken Stirnlappen fest. Es habe eine „sehr hohe Energie gegen die linke Gesichtshälfte“ gegeben. „Das kann ein sehr heftig geführter Schlag, aber auch mehrere mittelstarke Schläge gewesen sein“, sagte der Mediziner. Auch seien Spätfolgen wie Epilepsie nicht auszuschließen.

„Hätte auch tot sein können“

Der Richter verhängte eine bedingte Strafe von einem Jahr wegen schwerer Körperverletzung, die bereits rechtskräftig ist. „Es ist keine Entschuldigung, eine Frau so zu schlagen, dass ihr halber Gesichtsschädel gebrochen ist. Sie hätte auch tot sein können“, sagte der Richter. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 5.830 Euro Schmerzensgeld zahlen.