Rapidfans vor dem Wiener Derby
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Chronik

Einsatz gegen Rapid-Fans teils rechtswidrig

Fehler aufseiten der Polizei und aufseiten der Rapid-Fans hat das Verwaltungsgericht Wien in der Causa um die Einkesselung beim Wiener Derby im vergangenen Dezember festgestellt. Der Polizeieinsatz war teilweise rechtswidrig.

Kurz zusammengefasst bezeichnete das Gericht die Identitätsfeststellung der Teilnehmer des Rapid-Fanzuges vor dem Derby am 16. Dezember 2018 als korrekt. Die Anhaltungen länger als bis 20.30 Uhr sowie die Wegweisungen waren aber nicht gesetzeskonform. Verwaltungsrichter Wolfgang Helm hatte grundsätzlich aber keine Zweifel daran, dass der Einsatz nötig war. Die Rapid-Fans hätten von Anfang an die Polizisten provoziert und auch Schneebälle und pyrotechnische Gegenstände auf sie geworfen.

Gericht Rapid Prozess innen
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Laut Gericht hätten die Fans nicht so lange festgehalten werden dürfen

Fans provozierten Polizei

Die Beschwerde hatten 28 Rapid-Anhänger eingebracht, weil sie mit mehr als 1.300 Gleichgesinnten im Zuge des Fanmarsches vom Reumannplatz über die Laaer-Berg-Straße zur Generali Arena der Austria stundenlang von der Polizei festgehalten wurden. Auf dem Reumannplatz habe sich für Zeugen bereits das Bild geboten, dass die Fans die Überhand gewonnen hätten und die Polizei kapituliert habe. Die Rapid-Anhänger hätten laut Richter Helm auch biologisch ihre Dominanz demonstriert, indem „circa 50 Personen gegen eine Wand des Amalienbades urinierten“.

Eskaliert seien die Eskapaden schließlich, als einzelne Personen Schneebälle, Getränkedosen und pyrotechnische Gegenstände von der Laaer-Berg-Brücke auf die Fahrbahn der Südosttangente (A23) warfen. Laut Polizei wurde die meistbefahrene Straße Österreichs daraufhin vorübergehend gesperrt. Die danach durchgeführte Identitätsfeststellung war dem Urteil zufolge grundsätzlich in Ordnung, da diese der geringste Eingriff in die Persönlichkeitsrechte war. Andere Maßnahmen hätten zudem schnell eskalieren können und wären wohl nur unter „massiver Gewaltanwendung“ durchzuführen gewesen.

Rapidfans vor dem Wiener Derby
Rechtshilfe Rapid

Gericht: Anhaltungen dauerten zu lange

Bei der langen Zeitspanne von bis zu sieben Stunden hatte der Richter aber Einwände. Die Teilnehmer wären zwar – wenn auch bei „angenehmeren Bedingungen“ – auch im Stadion der Kälte ausgesetzt gewesen, aber nicht bis teilweise 22.00 Uhr. Helm erklärte daher die Anhaltungen, die länger als bis 20.30 Uhr dauerten, für rechtswidrig. Rechtswidrig waren auch die Wegweisungen, da diese nach dem Ende des Spiels nicht mehr nötig waren.

Für den Rechtsanwalt Christian Podoschek, der einen Großteil der Beschwerdeführer vertrat, war mit dem Urteil zumindest klar, dass die Aussage des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), dass die Vorschriften bezüglich solcher Anhaltungen „auf Punkt und Beistrich“ eingehalten wurden, nicht stimmte. „Knapp vorbei ist auch daneben“, meinte Podoschek. Ob gegen das Urteil Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt wird, ist noch unklar.

Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) reagierte auf das Urteil mit Unverständnis: „So stärkt die Justiz Personen den Rücken, die den Besuch im Stadion für Randale in Wort und Tat missbrauchen“, sagte Kickl. Wären die Fans bei der Identitätsfeststellung kooperativer gewesen, hätte die Aktion „bei Weitem nicht so lange gedauert“. Es sei bizarr, das jetzt der Polizei zum Vorwurf zu machen.

Einsatz gegen Rapid-Fans teilweise rechtswidrig

Fehler aufseiten der Polizei und aufseiten der Rapid-Fans hat das Verwaltungsgericht Wien in der Causa um die Einkesselung beim Wiener Derby im vergangenen Dezember festgestellt. Der Polizeieinsatz war teilweise rechtswidrig.

Tätlicher Angriff: Angeklagter erkrankt

Am Mittwoch wurde der Prozess gegen einen Rapid-Fan, der bei dem Polizeieinsatz am 16. Dezember einen Polizisten tätlich angegriffen haben soll, abberaumt. Der Angeklagte war erkrankt, der Prozess wird am 19. Juli stattfinden.

Der Beschuldigte soll einen Schneeball auf zwei Beamte geworfen und einen Kontrollinspektor getroffen haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er dadurch den Strafbestand des tätlichen Angriffs auf einen Beamten erfüllt. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.