OGH ENTSCHEIDET †BER FIRTASCH AUSLIEFERUNG AN DIE USA: FIRTASCH
APA/Herbert Neubauer
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Politik

Vorerst keine Firtasch-Auslieferung

Das Tauziehen um die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch an die USA geht weiter. Obwohl Justizminister Clemens Jabloner dem Auslieferungsbeschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestimmt hat, darf Firtasch in Österreich bleiben.

Der Grund ist ein Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung, dem ein Wiener Strafrichter aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Eine Sprecherin Jabloners sagte am Dienstag, dass der Justizminister der Auslieferung von Firtasch an die USA zugestimmt habe, wie auch das Ö1-Morgenjournal berichtete. Dem Bericht zufolge war Jabloners Entscheidung am Montag dem Firtasch-Anwalt Dieter Böhmdorfer zugestellt worden sei.

Verteidigung stellte Wiederaufnahmeantrag

Die Bewilligung sei mit 22. Juli erteilt worden, ergänzte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn. Allerdings habe der zuständige Richter gleich auch dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Konkret heißt dies, dass die Auslieferung erst erfolgen kann, nachdem der Richter über den Wiederaufnahmeantrag entschieden hat. Salzborn wies diesbezüglich darauf hin, dass die Verteidigung dem Antrag „extrem umfangreiches Material“ beigefügt hat. Gegen eine abschlägige Entscheidung stünde der Verteidigung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

USA habe „politische Motivation“

Böhmdörfer versuchte sein Vorgehen im Ö1-Morgenjournal als Einsatz für die Unabhängigkeit der österreichischen Justiz darzustellen. Die USA hätten es sich „weltweit zur Gewohnheit gemacht, auf andere Staaten zuzugreifen und die Justiz anderer Staaten zu beeinflussen“, sagte er. Dem könne man nur „die Unabhängigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit“ entgegenstellen. „Auf diese vertrauen und hoffen wir“, sagte der frühere FPÖ-Justizminister.

Die Verteidigung will mit den Beweismitteln nachweisen, dass Firtasch „auch in Indien keine Straftat begangen hat“ und es dort keinen Tatverdacht gegen ihn gebe, so Böhmdorfer. Zudem soll nachgewiesen werden, „dass die USA sehr wohl eine weitgehende politische Motivation haben, um der Person des Dimitri Firtasch habhaft zu werden und genau das ist die Triebfeder für dieses Auslieferungsverfahren“.

Auslieferung seit 2014 beantragt

Der OGH hatte eine Auslieferung von Firtasch an die USA Ende Juni nach einem mehr als fünfjährigen Verfahren für zulässig erklärt. Die Höchstrichter zeigten sich in der Verhandlung unbeeindruckt von den wortreich vorgebrachten Argumenten zur angeblichen politischen Motivation des Auslieferungsantrags.

Die USA beantragen die Auslieferung seit 2014 im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch selbst bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt.

In erster Instanz hatte das Landgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, da die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig, was schließlich vom OGH bestätigt wurde.