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Chronik

Prügelvideo: Verdächtige ausgeforscht

Die Polizei ermittelt im Fall jenes Prügelvideos, in dem eine Gruppe von Mädchen auf ein 13-jähriges Mädchen einschlägt, wegen schwerer Körperverletzung. Sie hat nun das Opfer und eine Hauptverdächtige ausgeforscht.

Mehrere Mädchen haben am vergangenen Freitag im Fridtjof-Nansen-Park in Wien-Liesing auf eine 13-Jährige eingeprügelt und den Vorfall gefilmt. Das Video verbreitete sich daraufhin in Sozialen Netzwerken. Das Opfer, das aus Angst bisher keine Anzeige erstattete, wurde einvernommen. Die 14-jährige Rädelsführerin der Gruppe wurde ausgeforscht, sagte die Polizei zum Ermittlungsstand am Mittwoch.

Treffen offenbar für Kampf

Dem Angriff der Gruppe auf die 13-Jährige dürfte ein Streit der Anführerin mit dem Opfer vorausgegangen sein. Die beiden kannten sich zumindest flüchtig, da die Verprügelte den Vornamen der 14-Jährigen nennen konnte. Die 14-jährige mutmaßliche Täterin dürfte die 13-Jährige von zu Hause abgeholt und in den Park geführt haben.

Dort warteten bereits mehrere andere Mädchen – laut dem Opfer in etwa zehn. Die Anführerin der Gruppe fragte, gegen wen die 13-Jährige kämpfen wolle. Als sich das Opfer weigerte, eine Person auszuwählen, ging die Gruppe auf sie los, wobei auch auf den Kopf eingeprügelt und an den Haaren gerissen wurde. Kurz darauf wurde die 13-Jährige zu Boden gestoßen und getreten.

Zweite Tatverdächtige bekannt

Eine Untersuchung in einem Krankenhaus ergab, dass sie dadurch Prellungen erlitt. Insgesamt dürften sich an der Gewalt aktiv rund fünf Mädchen beteiligt haben, ging aus der Befragung des verprügelten Mädchens hervor. Die 14-jährige rumänische Tatverdächtige behauptete bei ihrer Einvernahme, vor dem Angriff von ihrer Kontrahentin geohrfeigt worden zu sein. Außerdem habe sie das auf dem Boden liegende Mädchen nicht getreten, sondern nur die Wiese unmittelbar daneben.

Sie und einige weitere bereits namentlich bekannte Tatverdächtige wurden laut Polizeisprecher Harald Sörös wegen schwerer Körperverletzung angezeigt. Die Anzeige müsse nicht vom Opfer ausgehen, da es sich bei schwerer Körperverletzung um ein Offizialdelikt handle und damit jede Person, die vom Vorfall Kenntnis erlangt, dazu berechtigt sei, sagte Sörös.