Betriebsgelände Moschee
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Chronik

Ermittlungen wegen illegaler Moschee

Auf einem Betriebsgelände in Wien-Simmering soll sich eine illegale Moschee befinden. Die Baupolizei hat nun Ermittlungen eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, dass die Gebetsräumlichkeiten ohne Genehmigung betrieben werden, droht ein Strafverfahren.

Laut „Heute“-Bericht befindet sich die „geheime“ schiitische Moschee in der Grillgasse. Ein „irannaher Betreiber“ soll auf einem Industrieareal einen Gebetsraum für etwa 50 Gläubige eingerichtet haben, in dem regelmäßig Predigten stattfänden. Die Baupolizei sei nach Einschaltung durch die Simmeringer Bezirksvertretung bereits am gestrigen Montag an Ort und Stelle gewesen, habe das Gebäude allerdings verschlossen vorgefunden und keinerlei Aktivitäten feststellen können, berichtete der „Kurier“.

Baupolizei plant mehrere Besichtigungstermine

Inzwischen sei ein Besichtigungstermin für den morgigen Mittwoch fixiert worden, sagte Baupolizei-Leiter Gerhard Cech . „Mit einem Mal wird es aber wohl nicht getan sein“, vermutete der Baupolizeichef. Er rechnet damit, dass am Mittwoch wohl keine religiösen Aktivitäten im Gebäude stattfinden werden. Sprich: Es wird wohl mehrere Kontrollen geben.

Der Grund, warum in diesem Fall die Baupolizei zuständig ist, ist die Tatsache, dass die entsprechende Liegenschaft für gewerbliche Zwecke gewidmet ist. Eine andere Nutzung – das inkludiert auch religiöse Aktivitäten – ist somit untersagt. Sollten solche festgestellt werden, „wird ein Strafverfahren eingeleitet“, erklärte Cech.

Immobilie darf nur als Betriebsgebäude verwendet werden

Dem Eigentümer, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, droht in dem Fall eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Nur für den Fall, dass im Mietvertrag klar festgehalten ist, dass die Räume nur als Betriebsgebäude verwendet werden dürfen und sich der Mieter nicht daran hält, muss letzterer mit Pönalen rechnen.

Laut „Kurier“ ist die Widmung aber nicht der einzige Grund, warum die Moschee illegal sein soll. Denn um eine solche Einrichtung betreiben zu dürfen, muss sie bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft registriert oder einer genehmigten Kultusgemeinde zuzurechnen sein. Das ist hier nicht der Fall.