Chronik

„Ibiza-Video“: Hausdurchsuchung bei Anwalt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat bestätigt, dass auch bei jenem Anwalt eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, der am Zustandekommen des „Ibiza-Videos“ beteiligt gewesen sein soll.

Betroffen war jener Anwalt, der schon im Mai bestätigt hat, dass er an der Erstellung des Videos beteiligt war. Die Vorwürfe lauten auf Täuschung und verbotene Aufnahme. Der Anwalt soll den Kontakt zwischen Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und der vermeintlichen russischen Oligarchennichte hergestellt haben.

Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurden „in der Strafsache ‚Ibiza-Video‘“ „am gestrigen Tag am Kanzleisitz sowie an der Wohnadresse eines beschuldigten Rechtsanwaltes Hausdurchsuchungen vollzogen, die bis in die Abendstunden andauerten.“ Dabei wurden elektronische Datenträger sowie Mobiltelefone sichergestellt.

„Ibiza-Affäre“: Details zu Hausdurchsuchung

Handys und Datenträger sind am Dienstag bei einem Wiener Anwalt sichergestellt worden, der in die „Ibiza Affäre“ verwickelt sein soll. Heinz-Christian Strache sieht sich inzwischen durch ein Buch über die Affäre entlastet.

Material derzeit nur hinterlegt

Wann diese ausgewertet werden, sei noch offen. Denn Rechtsanwälte können laut Strafprozessordnung gegen die Sicherstellung Widerspruch erheben, was der betroffene Anwalt bereits getan habe, wie die Staatsanwaltschaft bekanntgab. Die sichergestellten Unterlagen und Datenträger wurden daher vorerst hinterlegt und dürfen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nicht eingesehen werden, „solange das Gericht nicht darüber entschieden hat“.

Dem Verfahren liege laut Presseaussendung der Staatsanwaltschaft unter anderem „der Verdacht zugrunde, der Rechtsanwalt habe an der Planung und Umsetzung der Aufzeichnung der ‚Ibiza-Gespräche‘ vom 24.7.2017 sowie weiters an der Verwendung eines falschen lettischen Reisepasses zum Beweis der vermeintlichen Identität des ‚Lockvogels‘ mitgewirkt, und hierdurch die Vergehen des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach § 120 StGB sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223, 224 StGB, begangen; es gilt die Unschuldsvermutung“.

Ermittlungen gegen sieben weitere Personen

Auf die Frage warum es mehr als drei Monate bis zur Hausdurchsuchung gedauert hat, argumentiert Staatsanwaltschaftssprecher Thomas Vecsey ebenfalls mit dem sogenannten Anwaltsgeheimnis. Man habe erst Sachbeweise sammeln müssen, damit man überhaupt eine richterliche Genehmigung für die Hausdurchsuchung bekommt, zitiert ihn das „Ö1-Mittagsjournal“.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt auch gegen sieben weitere Personen im Zusammenhang mit der Erstellung des Ibiza-Videos, etwa gegen die unbekannte vermeintliche Oligarchennichte und ihren Begleiter, es soll sich um einen Detektiv handeln.

Laut Justizministerium geht es da auch um den Vorwurf der angeblichen versuchten Erpressung gegenüber dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, dem gedroht worden sein soll, dass mehr Videomaterial veröffentlicht wird. Von möglichen Hausdurchsuchungen bei anderen Beteiligten ist aber nichts bekannt.