Chronik

Hundebiss: Frau wieder mit Hund unterwegs

Vor genau einem Jahr hat in der Donaustadt ein Rottweiler ein 17 Monate altes Kind totgebissen. Die Hundehalterin wurde mit einem lebenslangen Hundehalteverbot belegt. Jetzt ist die Frau laut „Heute“ wieder mit einem Hund unterwegs.

Auf dem Foto in der Zeitung ist eine Frau zu sehen, die mit einem Hund auf einem Gehsteig unterwegs ist. Es soll sich um jene Frau handeln, die nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe und 65.000 Euro Schmerzengeld verurteilt worden ist. Gegen sie besteht außerdem ein lebenslanges Hundehalteverbot, mit dem sie von der Stadt Wien belegt worden ist. Der Hund soll einem Bekannten der Frau gehören.

Sima: „Droht Strafe für Frau bis zu 20.000 Euro“

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) reagiert empört. „Wie man so unverantwortlich handeln kann. Aber ja, wir haben das Tierhaltegesetz entsprechend verschärft, es droht eine Strafe für sie bis zu 20.000 Euro", sagt Sima gegenüber Radio Wien.

Hinweis

Wer jemanden sieht, der trotz Hundehalteverbot mit einem Hund unterwegs ist, kann das beim Veterinärdienst der Stadt Wien unter 01/4000 8060 melden.

Und auch der Mann, der ihr seinen Hund überlassen hat, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Tierhaltegesetz und einer Strafe von bis zu 20.000 Euro rechnen. Zusätzlich wurde der städtische Veterinärdienst angewiesen, die Frau und die Einhaltung der Auflagen künftig noch öfter als bisher zu kontrollieren.

Bub erlitt schwerste Schädelverletzungen

Das Unglück hatte sich am 10. September 2018 gegen 20.15 Uhr in der Ziegelhofstraße zugetragen. Die Großeltern des Kleinkinds dürften dieses an den Armen spielerisch in die Höhe geschaukelt haben. Der angeleinte Rottweiler riss sich plötzlich am Gehsteig von der entgegenkommenden Frau los und fasste nach dem Kopf des Buben. Eine Augenzeugin griff in das Geschehen ein, indem sie dazwischen ging und dem Tier mehrmals auf die Schnauze schlug.

Als der Hund endlich von dem Buben abließ, zerrte die betrunkene Hundehalterin den Vierbeiner zu einem Baum, wo sie die Leine mehrmals um den Stamm schlang und den Hund somit fixierte. Der kleine Bub erlitt schwerste Schädelverletzungen. Obwohl er umgehend in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch versorgt wurde, war er nicht zu retten. Er erlag am 27. September seinen Verletzungen.

Der Fall löste enormes mediales Interesse und politisches Echo aus. Die Stadt Wien verschärfte daraufhin das Wiener Tierhaltegesetz. Sogenannte Listenhunde unterliegen nun – mit wenigen Ausnahmen – einer Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Für deren Besitzer wurde eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille eingeführt, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Und sie müssen zwei Jahre nach Absolvierung des schon seit 2010 verpflichtenden Hundeführscheins erneut zur Prüfung antreten. Unabhängig von der Hunderasse gibt es auch Änderungen für alle Besitzer: Schafft man sich ein neues Tier an, muss ein sogenannter Sachkundenachweis erlangt werden.