Chronik

Mit Ladekabel gewürgt: 13 Jahre Haft

Weil er versucht haben soll, seine Ex-Freundin mit einem Handy-Ladekabel zu erdrosseln, ist ein 57-jähriger Mann zu 13 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen den Mann wegen versuchten Mordes schuldig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Ich hab’ die Frau gar nicht angegriffen“, hatte der Angeklagte den Geschworenen versichert. Die Frau lüge und habe ihn im Ermittlungsverfahren zu Unrecht belastet, „weil sie zornig war“.

Die beiden hatten sich über eine Dating-Plattform kennengelernt, wobei der 57-Jährige auf „Charmeur der alten Schule“ gemacht habe und als „Mann von Welt“ aufgetreten sei, wie Staatsanwalt Martin Ortner erläuterte. „Ihr ist am Anfang gar nicht aufgefallen, dass sie alles bezahlt hat“, sagte Ortner. Der Angeklagte sei „damals schon völlig am Ende gewesen“, habe mehrere Vorstrafen aufgewiesen und gar keine eigene Wohnung gehabt.

Nachbarn hörten Hilfeschreie

Im September 2018 erfolgte die Trennung. Am 24. November klopfte der 57-Jährige bei seiner Ex an, aus Mitleid habe sie ihn hineingelassen und ihm ein Mittagessen zubereitet, weil er einen abgerissenen Eindruck machte, wusste der Staatsanwalt. Schließlich sei es zu einem Streit gekommen, den die Frau nur überlebt hätte, weil Nachbarn ihre Hilfeschreie hörten. Diese klopften gegen die Wohnungstüre und riefen „Polizei“, was den Angeklagten dazu gebracht hätte, von der Frau abzulassen, die darauf hin aus der Wohnung flüchten konnte.

Anwalt: „Er ist ein Wutbürger“

„Er ist kein Mörder. Er ist ein Wutbürger“, meinte Verteidiger Philipp Wolm. Er verwies auf die Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen, der herausgefunden habe, dass der Angeklagte keine gewalttätige Person sei. „Seine Aggressivität ist extrem unter der Norm“, betonte Wolm.

Der Gerichtsmediziner habe wiederum die Verletzungen der Frau als leicht eingestuft. Die Betroffene habe nach Eintreffen der Polizei die Beiziehung des Rettungsdienstes abgelehnt. Das Ganze sei „eine Streiterei, wie sie in jedem Schulhof vorkommt“ gewesen, meinte der Verteidiger.