chronik

Betrüger nahmen betagte Frauen aus

Ein 23-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren Haft verurteilt worden – acht Monate unbedingt. Er soll bei einer Neffentrick-Bande mitgemacht haben, die zwei Frauen Gold und Bargeld in Höhe von über 200.000 Euro abluchste.

Eine 81-jährige Wienerin wurde von der Bande im Frühjahr laufend in Telefongespräche verwickelt. Dabei gab sich einer der Betrüger als Sohn eines längst verstorbenen Schulkollegen aus. Der Anrufer schilderte der 81-Jährigen, er sitze aufgrund eines Hauskaufs in einer finanziellen Klemme.

Über 140 Telefonate

Ob sie ihm nicht helfen könne. In mehr als 140 Telefonaten brachte der Mann die Frau dazu, 55.000 Euro von ihrem Konto abzuheben und aus einem Schließfach Goldmünzen im Wert von mindestens 130.000 Euro zu holen. Dieses Vermögen übergab sie bei drei Treffen zwischen dem 2. und 8. April dem 23-jährigen Slowaken, der sie als vorgeblicher „Herr Neumann“ an ihrer Wohnadresse in Döbling aufsuchte.

Bei der ersten Begegnung trug der Mann eine zehn Kilogramm schwere Tasche davon – sie war mit dem Gold gefüllt. Beim dritten Besuch konnte der 23-Jährige festgenommen werden – die Bank der 81-Jährigen hatte bei deren Tochter Alarm geschlagen, weil aufgefallen war, dass die Mutter innerhalb kürzester Zeit einen immensen Geldbedarf hatte. Die Tochter schaltete die Polizei ein, die sich in der Nähe der Wohnung auf die Lauer legte.

Urteil relativ moderat

Kurz nach der Festnahme des 23-Jährigen stellt sich heraus, dass er auch von einer 82-jährigen Frau 15.000 Euro Bargeld und ihren gesamten Schmuck im Wert von mindestens 10.000 Euro abgeholt hatte. Die Hintermänner und Komplizen des Mannes konnten bisher nicht ausgeforscht werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das relativ moderate Ausmaß ist auf eine unter dem ehemaligen ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter verabschiedete Gesetzesnovelle zurückzuführen, seit der bei Vermögensdelikten die Härte des Gesetzes nur mehr dann greift, wenn den Tätern ein Schaden jenseits einer Wertgrenze von 300.000 Euro nachgewiesen werden kann.

Wird dieses Limit nicht erreicht, ist selbst bei abgefeimten Betrügereien, die auf Kosten betagter Menschen gehen, und gewerbsmäßiger Tatbegehung nur mehr ein Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen.