Mehrere E-Scooter liegen auf einem Gehsteig in Wien
ORF.at/Christian Öser
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Verkehr

Stadt will E-Scooter von Gehsteig verbannen

Sie stehen gerne dort herum, wo auch Fußgänger und Fußgängerinnen sich bewegen: auf dem Gehsteig. Nun will die Stadt die Leih-E-Scooter von dort verbannen. Die konkreten Maßnahmen sollen in einigen Wochen vorgestellt werden.

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kündigte eine entsprechende Regelung an. „Ich bin dabei, mit allen Abteilungen und Ressorts Lösungen zu finden“, sagte Ludwig am Donnerstag. Auch die Betreiber seien eingebunden. Prinzipiell handle es sich um ein „neues, modernes Transportmittel, das vor allem von jungen Menschen genutzt wird“.

Er habe jedoch den Eindruck, dass bestehende Regeln nachgeschärft werden müssten. Das betrifft vor allem das Abstellen auf dem Gehsteig, wie Ludwig erläuterte. „Ich halte das für unzumutbar, dass die überall in der Gegend herumstehen und natürlich ein Sicherheitsproblem darstellen.“

Eigene Parkzonen möglich

Die konkreten Maßnahmen sollen in einigen Wochen präsentiert werden. Vermutlich wird es eigens ausgewiesene Bereiche geben, wo das Scooter-Parken erlaubt ist: „Ich glaube, es wird notwendig sein, bestimmte Zonen festzulegen, wo man das abstellen kann.“

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„Sie können ihr sonstiges G’raffelwerk ja auch nicht auf der Straße abstellen“, so Ludwig. Es gebe immerhin auch für Motorräder, Autos und Fahrräder klar ausgewiesene Parkbereiche. Gleichzeitig kündigte Ludwig strengere Kontrollen an. Denn noch immer würden Menschen mit den Scootern auf dem Gehsteig fahren, was laut Straßenverkehrsordnung schon jetzt verboten ist. Das verängstige vor allem ältere Menschen und stelle ebenfalls eine Gefahr dar. Er setze hier auf die verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei.

ÖAMTC gegen Abstellen auf Auto-Parkplätzen

Die von Ludwig in Aussicht gestellte Neuregelung wird vom ÖAMTC begrüßt. Der Club appellierte am Donnerstag jedoch, auf die „bestmögliche und ausgewogene Nutzung des Verkehrsraums“ zu achten. Problematisch seien etwa Schäden durch umgestürzte E-Scooter, falls diese auf Auto-Abstellplätzen geparkt werden.

„Ein Abstellen am Gehsteig ist nur dann erlaubt, wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist. Dabei sind die Kleintretroller so aufzustellen, dass davon keine Behinderung ausgeht“, erläuterte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Anstatt eines Verlagerns, beispielsweise auf den ohnehin knappen Parkraum, sollten aus Sicht des Clubs gekennzeichnete Abstellzonen für E-Kleintretroller dort eingeführt werden, wo das Abstellen am Gehsteig schon jetzt bei einer Breite von mehr als 2,5 Meter erlaubt ist“, schlug er vor.

Wer haftet bei Schäden?

Problematisch sehe man mögliche Schäden durch umgefallene oder umgeworfene E-Scooter, sollten diese in der Parkspur abgestellt werden. Die Haftungsfrage erscheine dabei ungelöst, hieß es vom ÖAMTC.

Die FPÖ sieht sich hingegen bestätigt. Schon vor einem Jahr habe man vor dem drohenden Chaos gewarnt, sagte Klubchef Toni Mahdalik. Er forderte amtliche Markierungen für die Gefährte und Strafen für „rücksichtsloses Abstellen“. Rechtswidrige Geräte müssten, falls sie nicht innerhalb eines vorgesehen Zeitraums entfernt werden, von der MA 48 (Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) entfernt werden: „Hätten die rot-grünen Stümper das gleich richtig gemacht, wäre der Wiener Bevölkerung viel Ärger erspart geblieben.“