Junge Frau in einer Shishabar
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Wirtschaft

Shisha-Bars klagen wegen Rauchverbots

Die Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreich (VSBÖ) wird in den kommenden Tagen mit einem Antrag beim Verfassungsgerichtshof fordern, dass Shisha-Bars vom ab 1. November geltenden Nichtrauchergesetz ausgenommen werden.

Argumentiert wird, dass niemand zu einem anderen Zweck in eine Shisha-Bar gehe, als eine Wasserpfeife zu rauchen, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien. „Die Situation ist für uns ganz, ganz schlimm“, sagte Jakob Baran, Obmann der VSBÖ. Laut ihm sind durch die neue Gesetzesnovelle bis zu 10.000 Arbeitsplätze sowie 400 bis 500 Unternehmen bedroht.

Sonderregelungen für Shisha-Bars im Ausland

Ab November dürfen in Shisha-Bars keine Wasserpfeifen mehr geraucht werden, was laut Baran für die Betreiber mit dem Ruin gleichzusetzen ist. Zudem betonte er, dass andere EU-Staaten in der Vergangenheit diverse Sonderregelungen getroffen haben, die die Existenz von Shisha-Bars sicherten.

Für Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien, ergibt die neue Gesetzgebung für Shisha-Bars keinen Sinn. „Ich gehe in ein Shisha-Lokal, um eine Shisha zu dampfen, sonst würde ich dort nicht reingehen“, sagte er. Anders als bei Restaurants, wo Besucher hauptsächlich zum Essen und Trinken hingehen, gebe es zum Aufsuchen einer Shisha-Bar für Nichtraucher keinen Grund. Somit müsste man sie davor auch nicht schützen. „Aufseiten der Betroffenen ist das hier wirtschaftlicher Massenmord“, betonte er.

Ausnahme von Rauchverbot für Tabaktrafiken

Um die Folgen so gering wie möglich zu halten, will der VSBÖ mit Hilfe der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner in den kommenden Tagen eine Verfassungsklage einbringen. Unterstützung kommt dabei von Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Laut ihm sei es nicht möglich, einen ganzen Geschäftszweig ohne öffentliches Interesse zu verbieten. „Das Gleichstellen von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben ist unsachlich“, sagte er und fügte an, dass es nicht um Nichtraucherschutz gehe, da Nichtraucher durch eine Wasserpfeife in einer Shisha-Bar nicht belästigt würden.

Für Rechtsanwalt Andreas Bauer gibt es noch einen weiteren Grund, warum das neue Gesetz nicht verfassungsgetreu ist. Denn für Tabaktrafiken, in denen sich auch Nichtraucher aufhalten können, gibt es eine Ausnahme des Rauchverbots. Für Shisha-Bars, in denen sich nur Raucher aufhalten, nicht. Deshalb sieht er die Politik in der Pflicht zu handeln. „Der Gesetzgeber kann jetzt noch kurzfristig reparieren“, sagte er.