Mann sitzt im Kaffeehaus mit Kaffee und Zigarette
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Chronik

Rauchverbot: Es wird gelüftet und kontrolliert

Ab 1. November gilt in Österreich das generelle Rauchverbot in der Gastronomie. Das betrifft rund 6.000 Betriebe in der Stadt. Das Marktamt wird die Einhaltung kontrollieren.

„Es wird gelüftet und ausgemalt. Das sollte reichen“, erklärt ein Kellner im Cafe Ritter in Mariahilf gegenüber „Wien heute“. Die Geschäftsführerin des Lokals Sparky’s in der Innenstadt rechnet zwar mit etwas weniger Gästen, allerdings habe das Rauchverbot auch Vorteile. „Aschenbecher kaufen, verbrannte Tischwäsche oder der Gestank gehören der Vergangenheit an“.

Die Wiener Wirtschaftskammer rechnet bei der Umstellung auf den Nichtraucherbetrieb mit wenig Problemen. „Viele Betriebe sind ohnehin schon Nichtraucher-Lokale“, sagt Gastronomie-Spartenobmann Peter Dobcak.

Kontrolliert wird durch das Marktamt

Ob in Lokalen auch noch am 1. November und danach geraucht wird, wird in Wien vom Marktamt kontrolliert. Die Kontrollen finden unangemeldet statt und setzen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes ein. Wenn Gastronomen ihre Gäste dennoch rauchen lassen, drohen ihnen Geldstrafen.

„Die erste Strafe beträgt 800 Euro, Wiederholungstäter müssen 1.200 Euro bezahlen. Das kann bis zu einer Höchststrafe von 10.000 Euro gehen,“ sagt die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Allein wegen der Höhe der Strafen glaubt Sima nicht, dass es viele Übertretungen geben dürfte.

Nachtlokale und Shisha-Bars protestieren

Auf Widerstand setzen hingegen noch einige Nachtlokal- und Shishabarbetreiber. Erstere haben beim Verfassungsgerichtshof Klage eingebracht. Sie fürchten nämlich, durch die Raucherinnen und Raucher vor den Diskotheken Beschwerden der Anrainerinnen und Anrainer.

TV-Hinweis

Einen Beitrag zum generellen Rauchverbot in der Gastronomie sehen Sie in „Wien heute“, am 10.10.2019 um 19.00 Uhr in ORF2 und danach in TVthek.ORF.at.

Der Shishaverband, der die rund 250 Bars in Wien vertritt, hat eine eigene Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Unter anderem, weil ihnen durch das Rauchverbot die Geschäftsgrundlage entzogen würde. „Rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern droht die Arbeitslosigkeit“, sagt Jakob Baran, Obmann des Shishaverbands.

Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts ist aber nicht vor Dezember zu rechnen. Deshalb gilt für die Nachtlokale und Shisha-Bars ab 1. November ebenfalls das generelle Rauchverbot. In den beiden Fällen sieht auch die Wirtschaftskammer noch Handlungsbedarf. „Ich lege schon großen Wert darauf, dass wir eine Lösung für die Nachtgastronomie finden, nämlich im Sinne der Anrainerbelästigung, mitten in der Nacht“, sagt Dobcak.