Die Gewerkschaft hatte das der Airline in der Vergangenheit vorgeworfen. Die Fluglinie argumentierte nun in gegenüber „AviationNetOnline“, dass sich der Sitz der „effektiven Geschäftsführung“ in Genf in der Schweiz befinde. Daher „ist die Vergütung für die Beschäftigung an unseren Flugzeugen – basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz – in der Schweiz steuerpflichtig.“
Beschäftigung nach österreichischem Arbeitsrecht
Die ungarische Fluglinie betonte darüber hinaus, dass die Wiener Crew nach österreichischem Arbeitsrecht beschäftigt sei. „Die Sozialbeiträge werden in Österreich gezahlt und alle Details des Arbeitsverhältnisses entsprechen den lokalen (österreichischen) Vorschriften.“
Geht es allerdings um den von der Gewerkschaft geforderten Branchen-Kollektivvertrag verweist Wizz Air darauf, unter ungarische Regeln zu fallen. Im August sagte Wizz-Manager Johan Eidhagen in einer Pressekonferenz in Wien, Wizz Air sei kein Mitglied der Wirtschaftskammer (WKÖ) und kein in Österreich registriertes Unternehmen.
Gewerkschaft kritisiert Preiskampf
Die Arbeitsverhältnisse von Flugbegleitern und Piloten sorgen derzeit für Aufregung. Die Gewerkschaft vida spricht von Lohn- und Sozialdumping und ortet einen Preiskampf auf dem Rücken der Mitarbeiter. Laudamotion kündigte diese Woche an, Bordpersonal künftig in eine Leiharbeitsfirma auszulagern.