Ein Taxischild mit der „Uber App“ aufgenommen am Donnerstag, 21. Februar 2019 in Wien
APA/Hans Punz
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Wirtschaft

Verfassungsgerichtshof prüft „Lex Uber“

Die Anfang Juli im Nationalrat beschlossene Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe – auch „Lex Uber“ genannt – wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). NEOS Wien unterstützt eine Individualbeschwerde von rund 30 Unternehmern, die das Gesetz zu Fall bringen wollen.

„Die Beschwerde ist praktisch fertig“, sagte Rechtsanwalt Wolfram Proksch am Dienstag in einer Pressekonferenz. Sie werde in Kürze eingereicht. Proksch sieht in der Regelung u. a. die Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Kern des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, das im September 2020 in Kraft treten soll, sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Derzeit bestehen deutliche Unterschiede: Im Taxigewerbe gibt es fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwägen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis, was sich beispielsweise der Fahrtenvermittler Uber – er kooperiert in Österreich mit Mietwagenunternehmen – zunutze macht.

Kritik: „Gesetz will Taxiunternehmen schützen“

„Dieses Gesetz will nicht Uber angreifen, sondern Taxiunternehmer schützen“, konstatierte Proksch. Der VfGH akzeptiere Konkurrenzverbote allerdings nicht. Konkret sieht der Anwalt unzulässige Eingriffe in die Erwerbsfreiheit, die Eigentumsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Rechtsvertreter führte einige Beispiele an. So würden zwar gewisse Pflichten des Taxigewerbes auf Mietwagenfirmen übergewälzt – Stichworte Fixtarife und Taxischein –, das gelte aber nicht für Privilegien. „Mietwagen dürfen weiterhin nicht die Busspur benutzen oder an Taxistandplätzen halten“, sagte Proksch.

Zu wenig Schulungsplätze für Taxischein?

Außerdem sind Mietwagenunternehmen künftig verpflichtet, für Pauschalfahrten mindestens den einstündigen Taxi-Zeittarif (in Wien derzeit 27,80 Euro) zu verlangen – und zwar unabhängig von Dauer und Strecke. Ein solcher Schritt bedürfe einer besonderen Rechtfertigung, die aber in diesem Fall nicht erkennbar sei, meinte Proksch. Das gelte auch für die „Antrittsschranke“ Taxischein, die mangels öffentlichen Interesses und darüber hinaus wegen zu geringer Schulungsplätze und kurzer Übergangsfristen ebenfalls unzulässig sei.

NEOS-Rathausklubchef Christoph Wiederkehr übte am Dienstag scharfe Kritik am „Diktat des Taximonopols“. Das Gesetz schalte Wettbewerb aus und treffe nicht nur Uber und Co., sondern etwa auch Krankentransporte oder Touristenrundfahrten, die ebenfalls von Mietwagenfirmen angeboten würden. Allein in Wien gebe es 3.500 Mietwagenfahrer, die 5.000 Taxlern gegenüberstehen. Wiederkehr sieht insofern Tausende Jobs gefährdet.

Douglas Hoyos, NEOS-Verkehrssprecher im Parlament, kritisierte wiederum die alte ÖVP-FPÖ-Regierung, die das Gesetz mit den Stimmen von SPÖ und Teilen von JETZT beschlossen hatte. Nicht die Unternehmer, sondern lediglich die Wirtschaftskammer sei im Gesetzwerdungsprozess berücksichtigt worden, beklagte er.