Insgesamt 44 Einsatzkräfte kletterten dazu von außen auf das stillstehende Wahrzeichen und seilten sich bei Wind und Regen ab. Gemeinsame Übungen wie diese dienen neben dem Training auch der besseren Vernetzung der Blaulichtorganisationen.
Wer wann zuständig ist
Die Ausgangssituation ist dabei für alle ähnlich, die Zuständigkeit ergibt sich aus den konkreten Bedingungen. Handelt es sich um ein technisches Gebrechen, so obliegt die Rettung der Feuerwehr. Wenn Personen verletzt sind, ist die Rettung zuständig. Die Polizei kommt bei angenommener Selbst- oder Fremdgefährdung zum Einsatz.
Entsprechend ihrer Ausstattung und Qualifikationen benützen die Berufsgruppen unterschiedliche Kletter- und Transporttechniken. Polizei und Rettung müssen sich von den Gondeln senkrecht abseilen. Insbesondere bei starkem Wind birgt das das Risiko, auf die andere Seite der Radstreben verweht zu werden. Bei der Übung passierte das dem letzten Übenden etwa auf halber Höhe. Er musste das Seil wieder ausfädeln und in die Gondel zurückgezogen werden.
Spektakuläre Bergungsübung am Riesenrad
Spezialisten haben am Mittwoch einen riskanten Einsatz trainiert: die Personenbergung aus Gondeln am höchsten Punkt des Riesenrads. Der Wind erschwerte die Übung.
Feuerwehr half sich mit Drehleiter
„Kommunikation ist ein wesentlicher Aspekt beim Abseilen“, erklärte der Einsatzleiter, Chefinspektor Friedrich Krafuss von der WEGA. Insbesondere bei Wind sei wichtig, dass das Seil im richtigen Tempo verlängert wird. Die Feuerwehr hatte es einfacher. Sie half sich mit der Drehleiter. Von der Gondel aus wurde ein Seil heruntergelassen, das am höchstmöglichen Punkt mit der Drehleiter aufgenommen und dann seitlich an einem Einsatzfahrzeug befestigt wurde.
Über dieses Schrägseil konnten mittels einer elektrischen Handwinde Personen transportiert werden. Nach der Übung wurde zu Demonstrationszwecken auch ein Journalist von der WEGA abgeseilt, ein weiterer ließ sich von der Rettung bergen.