Geparktes Auto steht in Vollbrand
FF Schwechat
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Chronik

Autos in Flammen: Versicherung zahlt nicht

Ein geparktes Auto hat sich im März auf einem Parkplatz nahe der Stadtgrenze selbst entzündet, begann dann im Vollbrand zu rollen und zerstörte vier weitere Autos. Doch nun weigert sich die Versicherung, die Schäden zu ersetzen.

Am 13. März 2019 fuhr eine Niederösterreicherin, die in Wien arbeitet, zum Parkplatz in Schwechat. Hier können Autos um 4,99 Euro pro Tag geparkt werden. Die Parkfläche ist nicht bewacht, aber billig und günstig gelegen für Menschen, die zum nahen Flughafen wollen.

Die Niederösterreicherin stellte ihren zehn Jahre alten Skoda Fabia ab und verließ das Gelände Richtung Flughafen, um in den Urlaub zu fliegen. Drei Tage später fing der Skoda zu brennen an – rollte nach vorne und setzte das gegenüberliegende Auto in Brand. Als die Feuerwehr eintraf, waren fünf Autos ausgebrannt, vier weitere teilweise beschädigt.

Feuerwehrmänner löschen brennende Autos
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Die Feuerwehr setzte Löschschaum ein

„Fahrzeug steht quasi teilweise immer unter Strom“

Ein technischer Defekt an der Dauerplusleitung zwischen Batterie und elektrischem Sicherungsverteiler war laut Brandsachverständigen die Ursache. Laut ÖAMTC ist gar nicht so selten, dass Autos zu brennen beginnen. „So ein Fahrzeug steht quasi teilweise immer unter Strom. Und wenn eines dieser Kabel maroder geworden ist über die Jahre, oder auch durch den österreichischen Winter – Salz, dann wieder Sommer – einfach schwach wird, dann kann es passieren, dass es zu Kurzschlüssen kommt“, sagt ÖAMTC-Cheftechniker Steffan Kerbel in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.

TV-Hinweis:

„Haftet die Versicherung doch?“ – Darüber diskutiert Peter Resetarits im „Bürgeranwalt“ mit Juristen und Betroffenen, ab 18.02 Uhr in ORF 2 und danach in TVThek.ORF.at.

Die Besitzer der beschädigten Fahrzeuge gingen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Wagens der Niederösterreicherin für die Schäden aufkommt. Doch die Versicherung weigerte sich. Ihre Klientin, die Besitzerin des Skoda, treffe kein persönliches Verschulden. Auch liege keine Haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftungsgesetz vor, argumentiert die Versicherung. Denn das Auto war zum Schadenszeitpunkt nicht in Betrieb, es ist nicht gefahren, sondern war seit Tagen am Parkplatz abgestellt.

Demnach könne man weder Verschuldens- noch Gefährdungshaftung geltend machen, so die Versicherung. Die Versicherung berief sich bei ihrer Ablehnung auch auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) in ähnlichen Fällen.

Ausgebrannte Autos auf Parkplatz
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Der Schaden beträgt mehrere zehntausend Euro

Anwalt: „Ist zum Betrieb des Fahrzeuges gekommen“

Der Anwalt einer Geschädigten glaubt nun aber, eine rechtliche Argumentation gefunden zu haben, aufgrund derer die Versicherung doch für die Schäden aufkommen müsse. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). „In unserem Fall allerdings hat sich das Fahrzeug nach vorne bewegt. Das heißt, es kam zu einem Masseschluss bei der Batterie. Durch diesen Kurzschluss hat sich der Starter in Bewegung gesetzt, das Fahrzeug ist nach vorne gerollt – die Handbremse war nicht angezogen“, sagt Anwalt Michael Schuszter gegenüber dem „Bürgeranwalt“.

„Unser Argument ist, dass es hier zu einem Betrieb des Fahrzeuges gekommen ist, weil sich der Starter in Bewegung gesetzt hat. Es war auch kausal, denn wenn das Fahrzeug nicht nach vorne gerollt wäre, wäre es nicht an das vorne stehende Fahrzeug gekommen und hätte dann nicht das nebenstehende Fahrzeug meiner Mandantin in Brand gesteckt“, sagt der Anwalt.

Anwalt kündigt Klage an

Der Anwalt, der mehrere geschädigte Autobesitzer und den Parkplatzbetreiber vertritt, kündigte eine Klage an. Auch wenn diese ein großes Risiko birgt, weil die Kosten hoch sind und die Frage offen ist, ob das Gericht der Argumentation des Anwalts trotz der OGH-Entscheidungen folgen wird.

Die Besitzerin des roten Skoda hat selbst einen Schaden von mehreren tausend Euro, da auch sie nicht vollkaskoversichert war. Dass ihre Haftplichtversicherung die Schäden der anderen Fahrzeuge nicht deckt, sei ihr sehr unangenehm. Denn ihr gegenüber habe die Versicherung gesagt, dass man für die Schäden aufkommen werde, sagte die Frau zum „Bürgeranwalt“.