Parkpickerl
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Verkehr

Stadt erinnert nicht mehr ans Parkpickerl

Die Stadt Wien erinnert Autofahrerinnen und Autofahrer nicht mehr automatisch daran, ihr Parkpickerl zu verlängern. Der Grund sind laut Stadt Datenschutzbestimmungen. Die Folge sind zahlreiche Strafzettel, weil der Parkschein fehlt.

36 Euro Strafe – obwohl man mit dem Auto im eigenen Bezirk steht und meint, dafür ein Parkpickerl zu haben? Derartige Fälle dürften sich derzeit häufen. Denn die Stadt Wien verschickt keine Zahlungserinnerungen mehr, wenn das Pickerl abläuft – zumindest nicht mehr automatisch.

Zustimmung für Registerabfrage notwendig

Hintergrund ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft trat. Seit damals brauche man für eine Erinnerung eine gesonderte Zustimmung, heißt es aus dem Büro von Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne). Konkret muss man mit einer Abfrage im Zulassungsregister einverstanden sein.

„Liegt diese Zustimmung nicht vor, so ist es dem Bezirksamt verwehrt, die aktuellen Zulassungsdaten abzufragen“, so ein Sprecher von Hebein. Und dann könnten die Erlagscheine nicht zugesandt werden. Vor dem Versand einer Zahlungserinnerung überprüft die Stadt nämlich auch, ob man nach wie vor Anspruch auf das Parkpickerl hat – also beispielsweise nicht in einen anderen Bezirk umgezogen ist.

Gültigkeit online erfragen

In der Praxis heißt das: Nur wer seine Zustimmung erteilt hat, erhält auch weiterhin eine Erinnerung an eine Verlängerung des Parkpickerls. Die Stadt Wien hat am Montag bestätigt, dass alle, die ihr Parkpickerl vor Mai 2018 beantragt haben und Zustimmung der Verwendung ihrer Daten gegeben haben, auch weiterhin eine Erinnerung bekommen.

Parkpickerl sind je nach Antrag zwischen drei Monaten und zwei Jahren gültig. Auf der Website der Stadt Wien kann man die Gültigkeit des eigenen Pickerls mittels Kennzeichenangabe online abfragen.