Paella auf Teller
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Lifestyle

Nach Postings: Köche verbieten Essens-Fotos

Eins der Phänomene, das die sozialen Medien mit sich bringen, ist das Fotografieren von Speisen und Gerichten im Lokal. Erste Gastronomen haben derartige Fotos verboten. Rechtlich sind sie aber grundsätzlich erlaubt.

Juan Amador hat drei Sterne von Michelin, 18 Punkte bei Gault Millau, ein Lokal in der Grinzinger Straße und er hat etwas gegen gepostete Fotos von seinem Essen. Deshalb hat der den Gästen in seinem Restaurant „Amador Restaurant“ verboten, Fotos seiner Speisen zu machen und ins Netz zu stellen. Seine Begründung: „Ein Foto sagt nichts über das eigentliche Erlebnis des Restaurantbesuchs aus“.

Der Küchenchef des Grand Hotel Wien, Roland Huber, sieht die Fotos ebenfalls skeptisch. „Einerseits machen sie Werbung und Marketing für uns. Was oft negativ ist, ist dass oft schlecht fotografiert ist und dass manche Gerichte einfach auch schlecht dargestellt werden“, sagt Huber gegenüber Radio Wien. Durch die Postings würden Köchinnen und Köche auf der ganzen Welt wissen, was ihre Kolleginnen und Kollegen so machen. „Das hat aber auch die Schattenseite, dass viel kopiert wird, sehr viel ähnlich ausschaut und Eigenständigkeit gerade bei Jüngeren vielleicht verloren geht.“

„Dafür, dass die Leute das posten dürfen“

Oliver Jauk vom Restauran Ludwig Van in der Laimgrubengasse in Mariahilf findet nichts verwerfliches an den Fotos. „Ich bin der Meinung, dass man ganz klar dem Gast überlassen sollte, ob er ein Foto vom Essen macht. Ich glaube, das ist überbewertet. Es hat positive und negative Eigenschaften. Sie sollten die Speise nicht filmen, während sie essen. Das wäre etwas, das wirklich übertrieben wäre“, sagt Jauk.

Auch Gabriele Schimanszky vom Restaurant zur „WILDen Schimanszky“ in der Innenstadt ist gegen ein Verbot. „Ich bin grundsätzlich schon dafür, dass die Leute das posten dürfen, wann und wie sie wollen. Das können wir nicht verbieten. Es ist halt schon heikel, wenn es in der höheren Gastronomie ist und jemand beim halben Gericht ist und erst dann ein Foto macht. Da ist dann die wunderschöne Komposition zerstört. Aber das ist Berufsrisiko und damit muss man rechnen“.

„Aber das müssen sie eben vereinbaren“

Aus rechtlicher Sicht ist ein Fotografieverbot des Essens aber gar nicht so einfach. „Das Urheberrecht schützt ja ganz bestimmte Dinge, nämliche Werke, darunter Werke der bildenden Kunst. Dass eine Speise, sei sie noch so kunstvoll zubereitet, ein Werk der bildenden Kunst ist, kommt ganz ganz selten vor. Das ist wirklich ein Ausreißer, im Regelfall ist eine Speise nicht urheberrechtlich geschützt“, sagt der Medienrechtsexperte und Anwalt Albrecht Haller gegenüber Radio Wien.

Ein Fotografierverbot müsste ausdrücklich mit dem Gast vereinbart werden. „Wenn mich ein Gastwirt fragen würde, was er gegen das Fotografieren tun kann, würde ich ihm sagen: Sie haben einen Bewirtungsvertrag mit jedem einzelnen ihrer Gäste und können in diesen Vertrag auch eine solche ungewöhnliche Formulierung oder Bestimmung aufnehmen. Aber das müssen sie eben vereinbaren“, sagt Haller.