Zigarette bei Kaffee
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Chronik

Rauchverbot: 5.000 Kontrollen angekündigt

Um Mitternacht tritt das generelle Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Das Wiener Marktamt kontrolliert dessen Einhaltung wohl schon kommende Nacht. Bis Jahresende sollen es 5.000 Kontrollen sein. Wirten drohen Strafen bis maximal 10.000 Euro.

Die letzte Zigarette muss in Raucherlokalen kurz vor Mitternacht ausgedämpft werden. Denn bereits in den Stunden darauf kann es sein, dass die Kontrollore des Wiener Maktamtes ausschwärmen und nachsehen, ob sich auch alle an das generelle Rauchverbot halten.

„Bis Jahresende 50 Prozent der Gastrobetriebe“ kontrolliert

Wann genau, wo und mit wie vielen Kontrolloren nach dem Rechten geschaut wird, will das Marktamt nicht kommunizieren. „Wir sind auf alle Fälle unterwegs und schauen uns das an“, sagte Sprecher Alexander Hengl im Ö1-Morgenjournal. Das Ziel: „Bis Jahresende werden wir auf alle Fälle 50 Prozent der Gastrobetriebe, das heißt circa 5.000 Gastronomiebetriebe in ganz Wien, kontrolliert haben.“

Alexander Hengl zu den Kontrollen vom Rauchverbot

Alexander Hengl vom Marktamt ist in Wien für die Kontrollen vom Rauchverbot ab Mitternacht verantwortlich.

Dazu sind neben den laufenden Kontrollen des Marktamts auch Schwerpunktaktionen in Zusammenarbeit mit der Polizei geplant. Die Anzeigen des Marktamtes landen übrigens beim zuständigen Bezirksamt. Da werden dann vor allem im Wiederholungsfall Strafbescheide ausgestellt, von 800 bis maximal 10.000 Euro reicht die Palette. „Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass bei irgendeinem Gesetz eine Höchststrafe verhängt wurde“, so Hengl.

Strafen für Gäste nicht durch Marktamt

Auch die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) kündigte im Vorfeld an, dass es keine Schonfrist für die Lokale geben werde. Der Obmann der Wiener Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, erklärte daraufhin, er fühle sich an einen „Polizeistaat“ erinnert. Marktamtsprecher Hengl wies die Kritik zurück: „Der Nationalrat hat das Gesetz Anfang Juli beschlossen, das heißt, eine Übergangsfrist ist gegeben.“ Man habe die Wirtschaftskammer im Vorfeld auch noch einmal über die Art der Kontrollen informiert.

Kontrolliert werde vom Marktamt, ob der Wirt bzw. die Wirtin das Rauchen in den Räumlichkeiten verbietet, so Hengl. Überprüft wird dabei auch die Kennzeichnung – also, ob es Schilder gibt, die auf das Rauchverbot hinweisen.

Wenn ein Gast raucht, könne nach dem Gesetz auch dieser bestraft werden – das sei jedoch Sache der Polizei: „Das Marktamt hat nicht die Möglichkeit, Ausweise zu verlangen“, erklärte Hengl im Ö1-Interview. Ins Aufgabengebiet der Polizei fallen auch die Kontrollen, wie hoch die Lärmbelästigung durch auf der Straße rauchende Lokalgäste ist, sowie die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen.

Der lange Weg zum Rauchverbot

Die ersten politischen Vorstöße für Einschränkungen des Rauchens liegen über 25 Jahre zurück. Damals war der blaue Dunst in öffentlichen Gebäuden noch allgegenwärtig, Rauchen im Flugzeug erlaubt, das Raucherzimmer an Schulen noch selbstverständlich. „Grundsätzlich“ gilt das entsprechende Verbot bereits seit zehn Jahren, ein generelles wurde nie umgesetzt. Stattdessen gab es eine „Berliner“, eine „spanische“ und mehrere österreichische Lösungen – mehr dazu in news.ORF.at.