AHS-Schüler auf einem Schulgang
ORF.at/Wolfgang Rieder
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Bildung

1.650 Schulschwänzer in Wien gestraft

Seit dem Schuljahr 2018/19 gelten strengere Regeln für Schulschwänzer. Ab dem vierten unentschuldigten Fehltag im Laufe der neunjährigen Schulpflicht muss die Schule Anzeige erstatten. In Wien passierte das in 1.650 Fällen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde muss für die Verwaltungsübertretung Strafen zwischen 110 und 440 Euro verhängen. Im ersten Jahr wurde österreichweit 3.288-mal gestraft, wie der „Kurier“ berichtet (Dienstag-Ausgabe). Die mit Abstand meisten Strafen wurden in Wien verhängt. Dahinter folgen Oberösterreich (481), Salzburg (325), Niederösterreich (262), Tirol (216), Kärnten (179) und Steiermark (146). Nur wenige Strafmandate werden für Vorarlberg (20) und das Burgenland (9) ausgewiesen, allerdings liegen hier laut Bildungsministerium jeweils nicht die Daten des gesamten Bundeslandes, sondern eines einzelnen Bezirks vor.

Anzeige nur bei voll versäumten Tagen

Zur Anzeige sind die Schulen nur bei voll versäumten Tagen verpflichtet. Wenn ein Schüler aber wiederholt zwar nicht ganze Tage, sondern zahlreiche Stunden versäumt, kann es auch zur Verwaltungsstrafanzeige kommen. Bei Schulpflichtverletzungen bis zu drei Tagen sollen Schulleiter und Lehrer „Sofortmaßnahmen“ wie das Aussprechen von Verwarnungen setzen. Zusätzlich müssen die Schulen immer den Ursachen für das Fernbleiben nachgehen.

Laut Bildungsministerium hat die Verschärfung der Sanktionen für Schulschwänzer die erhoffte abschreckende Wirkung gezeigt. Es gebe zwar keine Evaluierung der Maßnahme. Man erhalte aber von den Schulen die Rückmeldung, dass das Schwänzen nun weniger Thema sei, heißt es aus dem Bildungsministerium.

Gewerkschafter erfreut

Bei der Lehrergewerkschaft gingen seither deutlich weniger Anfragen zum Umgang mit fernbleibenden Schülern ein, berichtet der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). Er ortet eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum davor geltenden Fünf-Stufen-Plan für Schulschwänzer. „Der war absolut wirkungslos, die Fristen waren viel zu lange.“

Vor dem Schuljahr 2018/19 wurde ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst dann eingeleitet, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen fehlte. Dann wurde allerdings nicht gleich gestraft. Stattdessen startete zunächst ein aufwendiger fünfteiliger Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Erst wenn all das nicht fruchtete, konnten Verwaltungsstrafen verhängt werden.