Politik

NEOS will auch Parteiakademien prüfen

Die aktuelle Untersuchungskommission will vor allem geförderte parteinahe Vereine unter die Lupe nehmen. NEOS geht das nicht weit genug: Die Pinken wollen auch die Parteiakademien der Rathausfraktionen zum Untersuchungsgegenstand machen.

Der U-Kommissionsantrag, eingebracht von der FPÖ, befasst sich mit Vereinen, die aus Sicht der Freiheitlichen SPÖ, ÖVP oder Grünen nahestehen. NEOS-Klubobmann Christoph Wiederkehr, der seine Fraktion wie schon beim Thema Krankenhaus Nord erneut im Gremium vertreten wird, will die Blauen allerdings nicht außen vor lassen. Denn es sei „schon ironisch, dass gerade die Ibiza-Partei eine Kommission zu Vereinsförderungen beantragt hat“. Immerhin sei im Ibiza-Video ja ausführlich davon die Rede, wie man Parteispenden am Rechnungshof vorbeischleusen könne.

Einen Weg, auch die FPÖ prüfen zu lassen, sieht NEOS über den Weg der Förderungen für Wiener Parteiakademien. Diese Subvention wurde Ende 2015 im Gemeinderat beschlossen. Die SPÖ beispielsweise erhält laut NEOS rund 3,5 Mio. Euro bis zum Ende der Legislaturperiode, die FPÖ 3 Mio. Euro.

Parteiakademien dürfen nicht geprüft werden

„Wir wollen wissen: Welche Abgeordneten verdienen sich ein Körberlgeld mit Kursen? Welche Nebenkosten der Parteien werden hier abgerechnet? Was hat ein Kurs wie ‚Sechs Qigong-Abende für die Wirbelsäule‘ mit einem politischen Programm zu tun?“, nannte NEOS-Gemeinderat und Kommissionsersatzmitglied Thomas Weber Beispiele für einen etwaigen Fragenkatalog.

Was die Parteien mit diesem Geld anfangen, liege nämlich insofern im Dunkeln, als sie vom Stadtrechnungshof nicht geprüft werden dürften, so die Kritik. Da die Akademien aber als Vereine aufgesetzt sind, seien sie vom – von der FPÖ beantragten – Untersuchungsgegenstand umfasst, zeigte sich Wiederkehr überzeugt. Der Klubchef vergaß dabei nicht zu erwähnen, dass NEOS auf die Akademieförderung – laut eigenen Angaben rund 1 Mio. Euro – verzichtet.

Vorsitz entscheidet, was geprüft wird

Was letztendlich tatsächlich geprüft wird, entscheidet allerdings der oder die Vorsitzende des Gremiums. Diese Person muss erst per Los entschieden werden, die Ziehung findet am kommenden Montag statt. Der oder die Gezogene hat dann 14 Tage Bedenkzeit für eine Zu- oder Absage. In letzterem Fall muss neu gelost werden. Steht der Name fest, muss innerhalb weiterer 14 Tage die konstituierende Sitzung der U-Kommission stattfinden.