Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin vor Gericht
APA/HERBERT NEUBAUER
APA/HERBERT NEUBAUER
Chronik

Ehefrau in Badewanne ertränkt: Mann muss in Anstalt

Weil er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie seine Ehefrau im Eifersuchtswahn kurz vor Weihnachten 2018 in der Badewanne ertränkt hat, ist heute ein 53-Jähriger am Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der pensionierte Krankenpfleger ist aufgrund der Geisteskrankheit nicht schuldfähig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Durch seine Geisteskrankheit hatte der Betroffene den Wahn, seine Frau würde eine außereheliche Affäre führen. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede.

Wohnhausanlage in der Breitenleer Straße
ORF
In dieser Reihenhausanlage in der Breitenleer Straße ist es zu Weihnachten zu der Tat gekommen

Die Frau durfte nicht einmal alleine in die Arbeit gehen. Mit regelmäßigen Anrufen kontrollierte er, wo sie hinging. Sogar bei Dienstbesprechungen der Krankenschwester war der 53-Jährige dabei. Anfang März 2018 spitzte sich die Lage zu. Die Krankenschwester bat ihre Vorgesetzte um Rat, weil sie „diesen Druck mit ihrem Mann nicht mehr aushält“, erzählte die Kollegin als Zeugin vor Gericht. Diese riet ihr zur Trennung. „Ich kann mich nicht trennen, er wird mich finden und das werde ich nicht überleben“, meinte die Frau.

Physische und sexuelle Übergriffe

Im Sommer arrangierte die Vorgesetzte sogar für die Frau ein Gespräch mit der Krisenintervention. Doch sogar da wurde sie von dem Ehemann begleitet. Vier Tage vor ihrem Tod – im letzten Dienst vor Weihnachten – berichtete sie der Kollegin von physischen und auch sexuellen Übergriffen vonseiten ihres Mannes.

Am 23. Dezember kam es erneut zum Streit zwischen den Eheleuten in ihrem Reihenhaus in der Donaustadt. Wie so oft wollte der 53-Jährige wissen, ob ihn seine Frau betrüge. Laut Aussage des Betroffenen soll sie da erstmals eine Liaison mit einem Nachbarn zugegeben haben. Laut Staatsanwältin hätte er dann seine Frau unter Wasser gedrückt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit einer Nagelschere soll er ihr auch Verletzungen an der linken Hand zugefügt haben, um vermutlich einen Selbstmord vorzutäuschen.

Geständnis später widerrufen

„Dass die Frau ihm eröffnet hat, dass sie eine Affäre mit den Nachbarn hätte, hat ihn völlig aus der Bahn geworfen“, meinte seine Anwältin Astrid Wagner. Obwohl er bei der Polizei ein Geständnis ablegte, wurde dieses kurz danach wieder widerrufen. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, meinte er auch heute vor dem Schwurgericht

Nach einem Streit habe er ihr einen Stoß versetzt und sei schlafen gegangen. Er glaube, dass seine Frau bei einem Unfall ertrunken sei. Doch wurde von der Polizei seine nasse Kleidung und ein nasser Teppich gefunden, die zum Trocknen auf dem Balkon hingen.

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin vor Gericht
APA/HERBERT NEUBAUER
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner vor Verhandlungsbeginn

„Ungünstige Zukunftsprognose“

Dass er seine Frau unter Druck gesetzt habe, gar handgreiflich geworden sei, leugnete der 53-Jährige vehement. „Eifersüchtig war ich schon, aber ich habe sie geliebt“, sagte der Betroffene. „Es war eine glückliche Ehe.“ Wegen seiner psychischen Erkrankung sei er ja in Behandlung gewesen: „Ich habe selbst gedacht, es stimmt etwas nicht.“ Seit 2018 habe er vom psychosozialen Dienst Risperdal erhalten, ein Medikament gegen Schizophrenie. Allerdings in einer laut toxikologischem Sachverständigen Günter Gmeiner geringen Dosis von einem Milligramm.

Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann wäre eine Dosis von vier bis acht Milligramm normal. Der Angeklagte sei krankheitsuneinsichtig und fühlt sich gesund. In Verbindung mit einem „hoch gefährlichen Aggressionspotenzial“ des Betroffenen leitete der Sachverständige daraus eine ungünstige Zukunftsprognose ab. Es sei möglich, dass der Mann „seinen Wahn auf andere Personen ummünzt“. Er habe etwa ein tiefes Zerwürfnis mit der Tochter, warnte Hofmann. Trotz Behandlung in der Haft gebe es noch keine Besserung, somit seien die Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

Gerichtsmediziner widerlegt Unfallversion

Gerichtsmediziner Christian Reiter widerlegte in seinem Gutachten die Unfallversion des Angeklagten. „Ein Sturz ist mit der Anordnung der Verletzungen und der (Auffindungs-, Anm.) Lage der Leiche nicht in Einklang zu bringen“, sagte der Sachverständige. Der Tod sei gewaltsam durch Ertränken erfolgt. Weil der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war, kann ihm der Übergriff, der sonst als Mord gewertet worden wäre, nicht vorgeworfen werden.