Frau blättert in Gerichtsakt
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Wirtschaft

Rechtsanwälte künftig teurer

Die Rechtsanwaltstarife werden angehoben. Das ist eine der Gesetzesänderungen, die die Übergangsregierung eingebracht hat. Die Anhebung soll etwa ein Viertel ausmachen. Es ist die erste Anhebung seit mehr als zwei Jahrzehnten.

Guter Rat wird teurer, zumindest wenn er vom Rechtsanwalt kommt. Gut verborgen auf den letzten drei Seiten einer Novelle hat das Justizressort nun eine Erhöhung der Tarife eingebracht, berichtete die ZIB. Endlich, heißt es aus der Anwaltskammer.

„Zum Beispiel bei Scheidungsverfahren ist es so, dass die letzte Anpassung des Tarifansatzes in den 1980er Jahren erfolgt ist. Daher war es einfach notwendig, nach so vielen Jahren die Bemessungsgrundlagen auf das heutige Preisniveau anzupassen. Nicht einmal die Inflationsabgeltung ist damit in Wahrheit erfolgt“, sagte Armenak Utudjian, der Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) gegenüber der ZIB.

Rund ein Viertel wird nach Tarif entlohnt

Die Honorargestaltung der Anwältinnen und Anwälte ist eine komplexe Sache. Meist wird per Stundensatz oder pauschal bezahlt. Rund ein Viertel wird aber nach Tarif entlohnt, vor allem wenn nach verlorenen Verfahren der gegnerische Anwalt bezahlt werden muss. Hier kosten dann künftig Besitzstörungsklagen rund 20 Prozent mehr, Scheidungsklagen rund 25 Prozent mehr. Einzelne Posten steigen sogar um 37 Prozent.

Übergangsregierung erhöht Rechtsanwaltstarife

Die erste Anhebung seit mehr als zwei Jahrzehnten soll gleich um etwa ein Viertel erfolgen. Das ist eine der Gesetzesänderungen, die die Übergangsregierung eingebracht hat.

Der Kammer wären geringere, aber regelmäßige Anpassungen lieber. „Wir hoffen, dass wir hier in Zukunft eine automatische Valorisierung bekommen“, sagte Utudjian. Das ist ein Wunsch an die nächste Regierung.