„Erst wenn diese Lücken geschlossen sind, können wir sagen, dass der österreichische Staat die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ermöglicht“, betonen die Kinder- und Jugendanwälte Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs. Ihre Forderungen richten sich vor allem an die Politik, die noch nicht alle Schritte gesetzt habe, um den Schutz der Kinderrechte zu 100 Prozent zu garantieren.
Viele Kinder in Österreich würden nicht ausreichend vor Armut, mangelnder Bildung oder schlechter Gesundheitsversorgung geschützt, so die KJA. Für viele Kinder und Jugendliche ohne österreichische Staatsbürgerschaft würden die Kinderrechte weniger als für andere gelten. Kinder in Österreich könnten sich nicht an den UNO-Kinderrechteausschuss wenden, wenn ihre Rechte verletzt werden. Und nicht zuletzt: „Lebensgrundlagen und Generationengerechtigkeit sind angesichts der weitgehenden Untätigkeit in der Klimakrise bedroht.“
Wiener Kinder- und Jugendstrategie
Kinder haben in Zukunft mehr mitzureden, wie die Stadt aussehen soll. Die Ideen von mehr als 22.500 Kindern sind gesammelt worden. Daraus haben alle Dienststellen der Stadt Wien konkrete Maßnahmen abgeleitet.
Verfassungsänderungen sind notwendig
Die KJA stellt vier Forderungen an die Politik:
- Verankerung aller Kinderrechte in der Verfassung
- die Streichung von Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern
- die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention
- Implementierung des Rechts auf intakte Umwelt in der Verfassung
Um Kinder vor Gewalt, Armut und Diskriminierung zu bewahren, müssten die Rechte jedes Kindes in Österreich gewährleistet sein, betonte Ercan Nik Nafs: „Es ist unsere Aufgabe, die Rechte jedes Kindes in Österreich zu gewährleisten. Sonst schaffen wir Gewalt, Ausschluss und Ohnmacht. Und damit behindern wir die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – und letztlich das Wachsen einer demokratischen Gesellschaft. Denn eine Demokratie muss Kindern und Jugendlichen Schutz, Teilhabe und Handlungsmacht ermöglichen.“
KJA lehnt Beschränkung der Kinderrechte ab
Wesentliche Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Gesundheit, Freizeit und Armutsbekämpfung, fehlen laut KJA bis heute in der Verfassung. Besonders bedenklich ist auch der Gesetzesvorbehalt für zulässige Beschränkungen von Kinderrechten (Art.7), der in dieser Form dem Konzept der Kinderrechte grundlegend widerspricht. Denn er unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen, etwa nach ihrem Aufenthaltsstatus: „Alle Kinderrechte in die Verfassung. Und weg mit der Beschränkung von Kinderrechten!“
Sendungshinweis
„Wie kinderfreundlich ist Wien?“: der Mittwochabend mit Konrad Mitschka, 20. November, 20.00 Uhr, Radio Wien
So können Kinder aus Österreich sich nicht an den UNO-Kinderrechteausschuss wenden. „Die fehlende Möglichkeit einer Individualbeschwerde an den UN-Kinderrechteausschuss ist eine Lücke im Bereich der Kinderrechte, die Österreich dringend schließen sollte“, so Dunja Gharwal. Dafür muss Österreich das 3. Zusatzprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention, das bereits lange unterschrieben wurde, endlich ratifizieren.
Die Politik und die Gesellschaft sollen sich voll zu den Rechten der Kinder bekennen, so der Appell der KJA: „Werden wir dem feierlichen Anlass des 30-jährigen Jubiläums gerecht: Stärken wir die Kinderrechte jetzt durch die notwendigen verfassungsrechtlichen Änderungen!“