Damit darf auf kostengünstigeren Asphalt zurückgegriffen werden. Laut MA 28 kann man so in den kommenden Jahren rund 25 Prozent der Kosten für Sanierungen sparen. Jetzt wird geprüft, wo bald Sanierung anstehen, so Thomas Keller von der MA 28 gegenüber Radio Wien: „Der Bereich am Himmel und dann weiter Richtung Leopoldsberg beim Cobenzl – das ist sicher ein Abschnitt, der als einer der nächsten drankommen wird. Weil wir hier auch immer wieder Verdrückungen in der Fahrbahn haben.“
Überall dort, wo historische Gebäude und Bauwerke oder Aussichtspunkte sind, muss das Pflaster erhalten werden. Wie viel Geld die Stadt in den nächsten Jahren dafür in die Hand nehmen muss, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Verfahren seit 13 Jahren
Das Verfahren zum Denkmalschutz der Höhenstraße hat 2006 begonnen. Das Bundesdenkmalamt (BDA) hat im März 2015 einen Bescheid erlassen, mit dem der Abschnitt zwischen der Zwei-Gehängten-Brücke im 17. Bezirk und der Landesgrenze zu Niederösterreich unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.
Die Stadt Wien hat einen Instanzenzug gegen eine Unterschutzstellung beschritten, insbesondere weil die vom BDA geplante umfangreiche Unterschutzstellung hinsichtlich Haftung und finanzieller Mehrbelastung für die Stadt Wien unzumutbar wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 der Beschwerde stattgegeben und den Bescheid des BDAs aufgehoben.
Bescheid im April erlassen
Am 1. April 2019 hat das BDA einen Bescheid zur Teilunterschutzstellung der Höhenstraße erlassen. Gegen diesen Bescheid wurden seitens der Stadt Wien keine Rechtsmittel ergriffen, wodurch der Bescheid mittlerweile rechtskräftig ist.
Der erste Bauabschnitt der Höhenstraße (vom Cobenzl über den Kahlen- zum Leopoldsberg) wurde am 16. Oktober 1935 eröffnet. Mit insgesamt 14,9 Kilometer gilt die Höhenstraße nicht nur als längste Straße Wiens, sondern aufgrund ihres Alters auch zu den Verkehrsflächen, die wegen zahlreicher Schlaglöcher und Aufwölbungen dringend saniert werden muss.