Höhenstraße
ORF.at/Carina Kainz
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Chronik

Denkmalschutz für Teile der Höhenstraße

Die Stadt Wien und das Bundesdenkmalamt haben sich über den Denkmalschutz der Höhenstraße geeinigt. Auf Teilstrecken darf die Stadt auf das Kopfsteinpflaster verzichten, auf anderen Abschnitten muss die Stadt für die Erhaltung des Pflasters sorgen.

Damit darf auf kostengünstigeren Asphalt zurückgegriffen werden. Laut MA 28 kann man so in den kommenden Jahren rund 25 Prozent der Kosten für Sanierungen sparen. Jetzt wird geprüft, wo bald Sanierung anstehen, so Thomas Keller von der MA 28 gegenüber Radio Wien: „Der Bereich am Himmel und dann weiter Richtung Leopoldsberg beim Cobenzl – das ist sicher ein Abschnitt, der als einer der nächsten drankommen wird. Weil wir hier auch immer wieder Verdrückungen in der Fahrbahn haben.“

Überall dort, wo historische Gebäude und Bauwerke oder Aussichtspunkte sind, muss das Pflaster erhalten werden. Wie viel Geld die Stadt in den nächsten Jahren dafür in die Hand nehmen muss, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.

Herbststimmung auf dem Cobenzl
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Das Pflaster der Höhenstraße darf in Teilbereichen durch Asphalt ersetzt werden

Verfahren seit 13 Jahren

Das Verfahren zum Denkmalschutz der Höhenstraße hat 2006 begonnen. Das Bundesdenkmalamt (BDA) hat im März 2015 einen Bescheid erlassen, mit dem der Abschnitt zwischen der Zwei-Gehängten-Brücke im 17. Bezirk und der Landesgrenze zu Niederösterreich unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.

Die Stadt Wien hat einen Instanzenzug gegen eine Unterschutzstellung beschritten, insbesondere weil die vom BDA geplante umfangreiche Unterschutzstellung hinsichtlich Haftung und finanzieller Mehrbelastung für die Stadt Wien unzumutbar wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 der Beschwerde stattgegeben und den Bescheid des BDAs aufgehoben.

Höhenstraße
Der Denkmalschutz für die Höhenstraße ist seit Jahren umstritten

Bescheid im April erlassen

Am 1. April 2019 hat das BDA einen Bescheid zur Teilunterschutzstellung der Höhenstraße erlassen. Gegen diesen Bescheid wurden seitens der Stadt Wien keine Rechtsmittel ergriffen, wodurch der Bescheid mittlerweile rechtskräftig ist.

Der erste Bauabschnitt der Höhenstraße (vom Cobenzl über den Kahlen- zum Leopoldsberg) wurde am 16. Oktober 1935 eröffnet. Mit insgesamt 14,9 Kilometer gilt die Höhenstraße nicht nur als längste Straße Wiens, sondern aufgrund ihres Alters auch zu den Verkehrsflächen, die wegen zahlreicher Schlaglöcher und Aufwölbungen dringend saniert werden muss.