Hund
ORF
ORF
CHRONIK

Hundehalter kämpfen gegen Gesetz

Der Österreichische Hundehalterverband (ÖHV) will die seit Mitte Februar geltenden schärferen Regeln für Listenhunde in Wien zu Fall bringen. Gelingen soll das mit einem Individualantrag von drei Betroffenen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Die Stadt Wien hat nach einer tödlichen Attacke eines Rottweilers auf ein Kleinkind im Herbst 2018 ein neues Tierhaltegesetz beschlossen. Für Besitzer von Listenhunden wurde eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille eingeführt, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Die Tiere selbst unterliegen – mit wenigen Ausnahmen – einer Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum.

Vor allem letztere Auflage führt der mit dem Individualantrag beauftragte Anwalt Josef Phillip Bischof an. Denn diese Regelung sei gleichheitswidrig, „weil alle nicht gelisteten Hunde davon ausgenommen sind, unabhängig von ihrem Verhalten oder individuellen Gefährlichkeit“.

Hund
ORF
Die Hundehalter sehen die Maulkorbpflicht als gleichheitswidrig an

Anwalt will „Diskriminierung beenden“

Außerdem sei der kombinierte Maulkorb- und Leinenzwang „unsachlich“, meinte Hans Mosser, Präsident des ÖHV. Studien würden belegen, dass die Rasse des Hundes „kein Ursachenfaktor für Beißunfälle“ sei. Die Mehrzahl von Hundebissen gehe auf das Konto von nicht gelisteten Hunde, machten diese doch 94 Prozent aller in der Bundeshauptstadt gemeldeten Tiere aus. Das Wiener Gesetz sei also nicht mehr als eine „populistisch vermittelte Scheinsicherheit“.

Außerdem stehe die Maulkorb- und Leinenpflicht in Konflikt mit dem im Verfassungsrang stehenden Tierschutzgedanken. Mosser sprach darüber hinaus von einer „Unverhältnismäßigkeit“. Denn Halter von Listenhunden seien sowieso verpflichtet, einen Hundeführschein mit umfangreichen theoretischen und praktischen Aufgabenstellungen zu absolvieren. „Es ist höchste Zeit, diese Diskriminierung zu beenden“, resümierte Anwalt Bischof.