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APA/Herbert Neubauer
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Wirtschaft

Ex-Meinl-Bank ist wieder Bank

Überraschende Wende im Fall der früheren Meinl Bank, die sich im Juni in Anglo Austrian Bank (AAB) umbenannt hat. Letzte Woche wurde ihr die Konzession entzogen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob die Entscheidung nun vorläufig auf: Die Bank ist eigenen Angaben zufolge wieder eine Bank.

Das Verwaltungsgericht erster Instanz setzte die sofortige Wirksamkeit des Lizenzentzugs der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Ex-Meinl-Bank vorübergehend aus, bis es in dem nun laufenden Eilverfahren eine Entscheidung gibt. Die Bankmutter Far East hatte Beschwerde eingelegt, geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor.

AAB will Betrieb wieder aufnehmen

Die AAB zeigte sich am Donnerstag über die EuG-Entscheidung erfreut und kritisierte die „minutiös orchestrierte Medienkampagne“ gegen sie. Trotz dieser habe man den Kundenansturm der letzten Tage aber gut überlebt. Der normale Bankbetrieb soll in den nächsten Tagen wieder aufgenommen werden. „Das wird einige Tage in Anspruch nehmen“, wurde Ex-Vorstand Samira Softic in der Aussendung zitiert, „nachdem uns zahlreiche Geschäftspartner im Zahlungs- und Wertpapierbereich sofort nach Bekanntwerden der EZB-Entscheidung die Geschäftsverbindung aufgelöst und Systemzugänge gesperrt hatten. Das muss erst wieder repariert werden.“

Rückzug „in Ruhe“ sinnvoller als „unter Druck“

Der ehemalige Bankchef Peter Weinzierl hofft laut Medienberichten auf eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden. „Wir hoffen, dass auch die entsprechenden Behörden bemüht sind mit uns zusammenzuarbeiten, dass man im Interesse der Kunden zu einer vernünftigen Lösung kommt“, so Weinzierl im Ö1-Mittagsjournal. „Am Ende des Tages geht es in diesem Verfahren nur mehr um das Ego, wer eigentlich wirklich recht hat.“

Denn die Bank habe schon vor dem EZB-Beschluss angekündigt, dass man sich graduell zurückziehen möchte. Zudem habe die Bank ihr klassisches Einlagen-/Kreditgeschäft schon vor dem Lizenzentzug der EZB schrittweise zurückgefahren. Es habe jedoch laut Weinzierl mehr Sinn, diesen Rückzug in Ruhe zu machen als unter Chaos und Druck. Derzeit ist die Anwaltskanzlei Engelhart & Partner mit der Abwicklung beauftragt.

FMA prüft Rechtslage

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will sich die Sache zunächst genauer ansehen. „Wir prüfen nun die neue Rechtslage und werden dann entsprechende Maßnahmen setzen“, sagte ein FMA-Sprecher. Ob die AAB eine Klage wegen Schadenersatz einreichen wird, sei noch offen, so Weinzierl zu Ö1.

Der EZB-Beschluss habe „unmittelbar Auswirkungen auf die Rechtsstellung dieser Gesellschaft erzeugt“ und könne damit zur Folge haben, dass die AAB sofort in das Abwicklungsstadium eintritt und „ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet wird“, heißt es in dem Beschluss des EuG. Über den sonstigen Inhalt des EZB-Entscheids äußerte sich der EuG aber nicht. Es bedürfe abseits des Beschlusses zur Aufhebung der sofortigen Wirksamkeit keiner weiteren Entscheidung, um den Status quo für die AAB aufrechtzuerhalten, heißt es in dem Beschluss.

Einmaliger Fall

Die EZB-Entscheidung über den Lizenzentzug vom vergangenen Freitag durch das EuG ist ein bisher einmaliger Fall, völlig unerwartet kam er aber nicht. Es lief schon seit längerem ein Verfahren gegen die AAB, das im Lizenzentzug münden konnte.

Der Bank und ihren Chefs wurden Verfehlungen und Verstöße gegen geltendes Bankaufsichtsrecht vorgeworfen, es gab immer wieder Sanktionen, darunter Abberufungsbescheide, gegen die sich die Manager wehrten, und man legte sich mit Staatsanwälten und Gutachtern an. Zudem hatten sich die frühere Meinl-Bank bzw. ihre Tochtergesellschaften zudem häufig mit Anlegern gestritten und waren in der Vergangenheit wiederholt auch mit Geldwäsche-Vorwürfen konfrontiert.

AAB bot Großkunden Darlehen für Einlagen an

Noch vor dem EuG-Entscheid hatte die AAB ihre Kunden mit hohen Einlagen gewarnt, dass ihnen nach dem Entzug der Banklizenz durch die EZB fast ein Totalverlust drohe und angeboten, die Guthaben zu zehn Prozent auszuzahlen und zu 90 Prozent in ein Darlehen zu verwandeln. Die Darlehen sollten mit Forderungen der Bank abgesichert werden, schreibt die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Auf die Anfrage von Bloomberg nach einem Kommentar habe die Bank gemeint, das sei überflüssig, nachdem die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) über den sofortigen Lizenzentzug vorläufig aufgehoben wurde.

Offen bleibt, wie viele Kunden das Angebot angenommen haben. Es ging an Kunden, die mehr als die von der Einlagensicherung gedeckten 100.000 Euro in der Bank liegen haben, zitiert Bloomberg aus einem Schreiben an Großkunden. Die Forderungen zur Absicherung der angebotenen Darlehen im Wert von 67 Mio. Euro hätten künftige Steuerrückerstattungen und Forderungen gegenüber Versicherungen umfasst.

Bericht: „Neue lukrative Geschäfte“

Wie der „Kurier“ unterdessen berichtet, geht die Meinl-Familie abseits der Probleme im Bankbereich „neuen, lukrativen Geschäften“ im Immobilienbereich nach. So begebe die Julius Meinl Living PLC (JML) über eine Luxemburger Tochter zur Finanzierung der Immobilienprojekte Anleihen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro. Auf die Anleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren sollen laut der Zeitung sieben Prozent Zinsen stehen.