Das Urteil ist rechtskräftig. Der Künstler war am 22. April von einer Geburtstagsfeier nach Hause gekommen. Dort geriet er in einen psychischen Ausnahmezustand. Er übergoss seine Bilder und Staffeleien mit Terpentin und zündete diese an.
Als das Wohnzimmer in Vollbrand stand, habe er schnell die Wohnung verlassen, bei mehreren Nachbarn geklopft, „Feuer!“ gebrüllt und sei schließlich aufs Dach gelaufen. Dort barg ihn die Feuerwehr, die rasch zur Stelle war und daher ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen und Gebäudeteile verhindern konnte. Die Räumlichkeiten, in denen der Mann gelebt hatte, wurden jedoch komplett zerstört.
Bisher unbescholten
Ein Sachverständiger kam zum Schluss, dass ohne unverzügliche Brandbekämpfung eine Feuersbrunst entstanden wäre. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren kam der bisher Unbescholtene mit 15 Monaten auf Bewährung davon. Überdies wurde der Mann gerichtlich dazu verpflichtet, seine Psychotherapie fortzusetzen und seiner Ex-Vermieterin den Schaden zu ersetzen.