Gericht

Prozess um Führerscheine für Rapid-Fans

Eine ehemalige Vertragsbedienstete des Wiener Verkehrsamts ist am Dienstag nicht rechtskräftig für Manipulationen im Zentralen Führerscheinregister verurteilt worden. Begünstigte waren mehrere Personen aus dem Umfeld des Fußballvereins SK Rapid.

Die Frau fasste wegen Amtsmissbrauchs acht Monate bedingt aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mutmaßlichen Schwindeleien hatte sie über Vermittlung eines Rapid-Mitarbeiters begangen. Davon dürften drei Bekannte des Mannes profitiert haben: Ein prominenter und klubintern einflussreicher Fan-Vertreter bekam in seinem B-Führerschein die Berechtigung nachgetragen, Leichtmotorräder zu lenken, ohne dass er die dafür vorgesehenen Fahrstunden nachweisen musste.

Ein anderer Mann, dem der Führerschein entzogen worden war, erhielt diesen ohne die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig zurück. Ein Dritter bekam einen Führerschein ausgestellt, obwohl er nie die theoretische Prüfung abgelegt hatte. Der Vermittler selbst konnte vorerst nicht zur Verantwortung gezogen werden – er ist aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht verhandlungsfähig. Er hatte die Gefälligkeiten der Hauptangeklagten – eine eingefleischte Rapid-Anhängerin – mit VIP-Karten honoriert, die der Frau den Besuch von Heimspielen in Begleitung ihrer Tochter ermöglichten.

Urteile auch für Mitangeklagte

Zwei Mitangeklagte wurden verurteilt, ein dritter – im Unterschied zu den beiden anderen bisher unbescholten – kam mit einer Diversion davon. Der bekannte Fan-Vertreter kassierte wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch acht Monate bedingt, der Mann, der keine theoretische Prüfung abgelegt hatte, einen Schuldspruch ohne Strafe. Er war mit einer Fußfessel zur Verhandlung erschienen – Resultat zweier Vorstrafen, die er nach Vornahme der verfahrensgegenständlichen Malversationen ausgefasst hatte. Auch diese Urteile sind nicht rechtskräftig.