Vignette Autobahnschild
ORF.at/Julia Hammerle
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Verkehr

Digitale Vignette nicht übertragbar

Seit Sonntag gilt die neue Vignette. Wer allerdings die digitale Vignette hat und sein Auto verkaufen möchte, muss aufpassen. Sie lässt sich nämlich nicht auf ein neues Kennzeichen übertragen. Kritik gibt es vom Autofahrerclub ARBÖ.

Wer sein Auto verkauft, hat den finanziellen Schaden. Die digitale Vignette ist nämlich kennzeichengebunden. Deswegen kann sie weder vom Käufer noch vom Verkäufer weiterverwendet werden. Nur in gewissen Ausnahmefällen wie Umzug in einen anderen Bezirk, Bezirkszusammenlegung, Kennzeichendiebstahl oder Totalschaden ist eine Umschreibung der Vignette möglich. Kritik kommt von ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn man also auch bei einem Autoverkauf die digitale Vignette umschreiben kann.“

Wer Kennzeichen behält, behält digitale Vignette

Laut Verkehrsministerium ist der Verwaltungsaufwand dafür aber zu hoch. Außerdem gibt es für den Verkäufer die Möglichkeit, bei Abmeldung des Autos das Kennzeichen sechs Monate für sich sperren zu lassen. Falls man in dieser Zeit ein neues Fahrzeug anmeldet, bleibt die digitale Vignette erhalten. Nach dieser Zeit läuft die Sperre allerdings aus und man bleibt auf seinen Kosten sitzen und muss sich eine neue Vignette kaufen.

Bei analogen Vignetten sei es hingegen Usus, dass der Preis für die Vignette beim Verkauf aufgeschlagen wird. So entsteht dem Verkäufer kein finanzieller Schaden. Grundsätzlich sieht Obrecht die Einführung der digitalen Vignette positiv: „Zum Beispiel, dass Besitzer eines Wechselkennzeichens nur noch eine Vignette brauchen.“ Eine digitale Vignette kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden.

Erst 18 Tage nach Online-Kauf gültig

Seit Sonntag ist die neue Vignette bereits gültig. In ihrer analogen Form ist sie heuer himmelblau. Aber immer mehr Autofahrer kaufen sie digital. 1,9 Millionen Stück – und damit circa die Hälfte – waren es heuer. Eine Besonderheit: Sie ist teilweise erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Denn bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Um noch den Postweg für den Rücktritt einzuberechnen, gilt sie laut ASFINAG also erst ab dem 18. Tag. Anders ist das bei Vertriebspartner außerhalb des Internet, dann ist die digitale Vignette sofort gültig.