Junge Frau in einer Shishabar
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Wirtschaft

Shisha-Bar-Betreiber vor VfGH abgeblitzt

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie gefordert. Wie der VfGH am Mittwoch bekanntgab, wurde die Behandlung ihrer Gesetzesprüfungsanträge jedoch abgelehnt.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich.

Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. Die Behandlung zweier Gesetzesprüfungsanträge wurde daher mangels Aussicht auf Erfolg abgelehnt.

Ein Mann raucht eine Shisha
APA/Roland Schlager
Allein in Wien gab es vor Inkrafttreten des Rauchverbots rund 250 Shisha-Bars

Eingriff in Grundrechte für Höchstgericht gerechtfertigt

Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden“, hielt das Höchstgericht in seinem Beschluss fest. Die Maßnahmen zur Zielerreichung seien „geeignet und verhältnismäßig“.

Eingebracht wurden die Anträge vom Verband der Shisha-Bar Betreiber Österreich (VSBÖ). Dabei setzte man auf die Unterstützung bekannter Rechtsanwaltskanzleien. Den ersten Antrag brachte der VSBÖ mit Hilfe der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner ein, für den zweiten engagierte man die Kanzlei Wolf Theiss.

Unterstützung kam auch von der Wiener Wirtschaftskammer. „Österreich ist das einzige Land in der EU, in der es keine Ausnahme für Shisha-Bars gibt“, sagte Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Kammer. Allein in Wien gibt es – Stand noch vor Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie am 1. November – rund 250 Shisha-Bars. Nach Angaben von Betreibern von Shisha-Bars verloren in Wien 1.500 Menschen wegen des Rauchverbots ihren Job.

Shisha-Bar-Betreiber vor VfGH abgeblitzt

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie gefordert.

Shisha-Bars setzen auf Raucherclubs

Wegen der Umsatzeinbußen setzen die Shisha-Bars nun auf Raucherclubs, die in Hinterzimmern nur für Vereinsmitglieder des Shisha-Verbandes geöffnet sind. Mit einem Code, den man per Mail bekommt, bekomme man Zutritt, so Jakob Baran, Obmann des Shisha-Verbandes, gegenüber „Wien heute“: „Durch einen Unkostenbeitrag kann man eine Wasserpfeife konsumieren, wo striktes Getränke- und Speiseverbot besteht, wo keine Veranstaltungen stattfinden.“

Alexander Hengl, Sprecher des Wiener Marktamts, widersprach: „Es wird ja genauso der Eingang vom Gastronomiebetrieb mit genutzt. Das heißt, es ist eine Betriebsanlage, da kann man nicht einfach auf Untermiete tun. Das wäre genauso, wie wenn ich jetzt ein Zimmer miete und dann Leute dort rauchen lasse.“ Ein Streitfall, den wohl die Gerichte klären werden.