Der Angeklagte am 6. Dezember 2019 auf dem wEg in den Gerichtssaal, begleitet von Polizisten und Journalisten
APA/Herbert Pfarrhofer
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Chronik

Obdachlosen in Park erschlagen: Lebenslang

Ein 36-jähriger Mann, der im Juni in einem Park im dritten Bezirk einen Obdachlosen aus nichtigem Anlass mit einem faustdicken Ast erschlagen hatte, ist heute zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er gab heute an, sich an nichts erinnern zu können.

Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der gebürtige Moldawier akzeptierte die Entscheidung des Schwurgerichts, das die brutale Tatbegehung als besonders erschwerend wertete. Er verzichtete auf Rechtsmittel. Er könne sich an nichts erinnern, hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme am Freitag erklärt: „Ich denke ständig darüber nach, was in der Nacht passiert ist. Ich weiß es nicht mehr.“ Er habe in den Stunden zuvor Wodka getrunken und Cannabis geraucht.

Der Angeklagtevon hinten am 6. Dezember 2019 im Gerichtssaal
APA/Herbert Pfarrhofer
Der Angeklagte am Freitag im Gerichtssaal

Der Mann erschlug am 29. Juni 2019 einen Obdachlosen, weil dieser ihn während eines Telefonats mit seiner Ehefrau angestänkert und als Homosexuellen bezeichnet haben soll. Das habe den aus einer besonders konservativen und religiösen Gegend stammenden Moldawier rotsehen lassen, führte Staatsanwalt Bernd Ziska aus.

Zahlreiche Schläge mit Faust und Ast

Der Mann, der im März nach Österreich gekommen war und als Hilfsarbeiter auf Baustellen arbeitete, nachdem er zuvor in Russland und Polen am Bau gearbeitet hatte, versetzte dem 46-Jährigen zunächst vier bis fünf Faustschläge ins Gesicht. Als sich der zu Boden gestürzte Mann aufrappeln wollte, folgten weitere Faustschläge, ehe der Angeklagte zu einem einen Meter langen, faustdicken Ast griff.

Mit diesem schlug er dem 46-Jährigen laut Anklage den Schädel ein. Das Opfer hatte keine Überlebenschance. Der Mann starb am Tatort an einem offenen Bruch der Schädeldecke und ausgedehnten Hirnblutungen.

Versuchte Vergewaltigung kurz danach

Um sich für die erlittene Beleidigung zu revanchieren, habe der 36-Jährige den Getöteten zur Gänze entkleidet und demütigende Handlungen an der Leiche vornehmen wollen, legte der Staatsanwalt dar. Von Letzterem habe er dann aber Abstand genommen und die Leiche mit Zweigen, Gestrüpp und Laub bedeckt. Der Tote wurde am nächsten Tag in der Früh von einer Frau entdeckt, die mit ihrem Hund Gassi ging.

Der Angeklagte – Vater von drei Kindern – weist in seiner Heimat eine Vorstrafe wegen Vergewaltigung auf. Acht Stunden nach der inkriminierten Bluttat soll er in dem Zinshaus, in dem er gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen in einer Wohnung lebte, in Missbrauchsabsicht über eine in der Früh nach Hause kommende junge Frau hergefallen sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist deswegen ein separates Ermittlungsverfahren wegen versuchter Vergewaltigung anhängig.

Angeklagter kehrte zum Tatort zurück

Zu Hause stellte der Angeklagte fest, dass er am Tatort seine Brieftasche verloren hatte. Also begab er sich am nächsten Tag in den Park auf die Suche, wo zwischenzeitlich eine Spaziergängerin den Toten entdeckt hatte. Weil sich der 36-Jährige ausgesprochen auffällig verhielt und immer wieder den Tatort umkreiste, wurde man auf ihn aufmerksam. Die alarmierte Polizei nahm den Moldawier fest.

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APA/Roland Schlager
Polizisten fanden am Tatort neben der Leiche einen Ast vor, der die Tatwaffe gewesen sein könnte

Laut Gutachten voll zurechnungsfähig

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Angeklagte ein erhöhtes Gewaltpotenzial, eine höhere Erregbarkeit und eine mangelhafte Impulskontrolle auf. Der Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge war er zum Tatzeitpunkt aber voll zurechnungsfähig. Bei der fachärztlichen Untersuchung hatte der 36-Jährige noch nicht an ausgedehnten Erinnerungslücken gelitten. Im Gespräch mit Rossmanith soll er vielmehr damit geprahlt haben, was er mit seinen Fäusten alles anrichten könne.

„Was fühlen Sie, wenn Sie an diesen Abend im Park zurückdenken?“, wollte Verteidigerin Sonja Scheed von ihrem Mandanten abschließend wissen. – „Nichts. Ich habe keine Erinnerung.“ – „Glauben Sie, dass Sie etwas falsch gemacht haben?“ – „Das mag sein.“ Seine Angaben bei der Polizei, wo er den Tathergang ausführlich geschildert hatte, erklärte der 36-Jährige damit, er habe „so ausgesagt, weil ich Angst gehabt habe, dass ich geschlagen werde“.