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ORF.at/Sonja Ryzienski
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Wirtschaft

Gericht schiebt Airbnb-Vermieterin Riegel vor

Die Zeiten für AirbnB-Vermieter werden härter. Das Bezirksgericht Innere Stadt gab einem klagenden Hausbewohner recht, der sich darüber beschwert hatte, dass eine Frau ihre Eigentumswohnungen über die Buchungsplattform Airbnb vermietete.

Der Wohnungsbesitzerin wurde nun laut Urteil untersagt, ihre zwei Unterkünfte über kurze Zeiträume hinweg anzubieten. Das Kommen und Gehen der Fremden beeinträchtige die Interessen der anderen Bewohnerinnen und Bewohner, so das Urteil. Die Frau soll zwei Wohnungen regelmäßig über Airbnb vermietet haben, berichtet der „Kurier“.

Die Ortstaxe wurde dabei ordnungsgemäß abgeführt. Ein Nachbar soll sich jedoch laut Medienberichten darüber beschwert haben, dass ständig fremde Personen im Haus waren. Er habe das der Frau auch mitgeteilt, was laut den Berichten jedoch nicht fruchtete.

Touristische Vermietungen unter sechs Monaten verboten

Schließlich zog er vor Gericht und bekam recht. Laut dem Urteil ist es nicht erlaubt, die Wohnungen zu „touristischen Zwecken“ für einen kürzeren Zeitraum als ein halbes Jahr zu vermieten. Denn für Beherbergungsleistungen brauche es eine entsprechende Widmung. Diese sei nicht vorgelegen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien arbeiteten, die Unterkunft benutzten, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wirtschaftskammer: „Schritt in Richtung Fairness“

Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie in der Wirtschaftskammer, zeigte sich in einer Aussendung am Freitag über das Urteil erfreut. Man habe sich stets dafür starkgemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssten wie für Hoteliers: „Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness.“

Mit dem Urteil sei klargestellt, was alles unter touristische Vermietung falle bzw. was der Zustimmungspflicht der Miteigentümer unterworfen ist: „Damit ist ein weiterer Graubereich beseitigt.“ Und weiter: „Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden. Besonders wichtig ist uns vor der Registrierung eine Autorisierung des Anbieters. Fälle in anderen Ländern haben gezeigt, dass hier bei der Registrierung erfundene Daten und Fantasienamen angegeben werden“, so Schmid.

Stadt Wien: Keine unmittelbaren Auswirkungen

Dieses Urteil könnte auch andere Eigentümer und Mieter dazu bewegen, zu Gericht zu gehen, sagte Anwalt Gerold Beneder gegenüber Radio Wien: „Ich glaube, dass das ein richtungsweisendes Urteil ist (…). Es werden auch viele Eigentümer zu ihren Anwälten laufen, was sie jetzt machen sollen.“ Laut Stadt Wien hat das Urteil allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen, da es sich um Privatrecht handelt, erklärte Klemens Himpele von der zuständigen MA 23 gegenüber Radio Wien.

In Wien gebe es bestehende Regelungen, wie etwa die, dass jeder, der vermieten will, ein Ortstaxenkonto braucht, daran habe man sich zu halten, so Himpele. Derzeit gibt es aber auf EU-Ebene einen Vorstoß in Bezug auf Digitalplattformen wie Airbnb: Die Stadt fordert nun eine klare Regelung, die EU-weit gelten solle: „Man muss wissen, dass die E-Commerce-Richtlinie, was die Rechtsbasis der Plattformökonomie in Europa ist, aus dem Jahr 2000 stammt.“ Die Stadt Wien treibt nun laut eigenen Aussagen in Brüssel die Forderung voran, dass 2020 neue Gesetze für die Digitalwirtschaft ausgearbeitet werden.

Airbnb für „faire Regeln“

Man begrüße „faire Regeln“, solange sie „verhältnismäßig und bürgerfreundlich“ sind, hieß es in einer Stellungnahme von Airbnb am Freitagnachmittag. Hierzu arbeite man überall mit den politischen Entscheidungsträgern zusammen, hieß es. Es handle sich um ein privatrechtliches Thema, sagte eine Sprecherin auf APA-Anfrage.

Die entsprechenden Genehmigungen, so sagte sie, seien falls nötig immer einzuholen: „Uns ist es wichtig, dass die Gastgeber sich an die lokalen Regeln halten, auf unserer Website weisen wir unter anderem auch auf (die Nachbarn betreffenden, Anm.) Gemeinschaftsregeln hin.“ Das Unternehmen gab jedoch zu bedenken, dass unterschiedliche Bestimmungen auf Landes- und Stadtebene missverständlich sein könnten.

„Zeitgemäße und verhältnismäßige Regeln“

Airbnb arbeite weltweit mit Städten an „zeitgemäßen und verhältnismäßigen Regeln“ zusammen „und setzt sich für einen verantwortungsvollen Tourismus ein“, wurde beteuert. Die Plattform erinnerte auch daran, dass man bereits 2016 auf die Stadt Wien zugegangen sei und man angeboten habe, die Ortstaxe automatisiert über die Plattform einzuheben. Dabei sei man mit der Stadt bisher aber auf keinen grünen Zweig gekommen. Denn im Rathaus möchte man laut Airbnb auch Daten der Nutzer erhalten, was Airbnb aber ablehne.