Strache am 14. November vor Gericht
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Politik

Strache widerspricht Wiener FPÖ

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sich heute zu seinem möglichen Parteiausschluss zu Wort gemeldet. Das Parteischiedsgericht sei für einen Ausschluss nicht zuständig, so Strache gegenüber „Österreich“. Die Wiener FPÖ sieht das anders.

„Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden“, so Strache. Das Schiedsgericht dürfe nicht als „Beratungsgremium missbraucht“ werden. Die Parteibasis solle über sein Schicksal entscheidet, forderte Strache. Der Ex-FPÖ-Chef erklärte zudem, er sei bisher nicht vom Parteischiedsgericht eingeladen worden.

FPÖ Wien: Strache interpretiert „bewusst falsch“

Auf die Frage, ob er im Fall eines Ausschlusses eine eigene Partei gründen würde, antwortete Strache: Er habe der Wiener FPÖ-Spitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht. „Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht.“

Der Wiener Landesparteisekretär Michael Stumpf bestritt, dass das Schiedsgericht in der Frage des Parteiausschlusses nicht zuständig sei. Das Parteigericht könne gemäß Parteistatuten von jedem ordentlichen Mitglied angerufen werden, um die Person betreffende Vorwürfe zu prüfen. „Es ist verwunderlich, dass der ehemalige Obmann die klar definierten Parteistatuten bewusst falsch interpretiert“, so Stumpf.

Einladung eingeschrieben übermittelt

Auch dass Strache nicht vor das Gremium geladen worden sei, stimme so nicht. Nach zwei Zustellversuchen durch einen Botendienst sei die Einladung für eine Aussage vor dem Parteigericht eingeschrieben übermittelt worden. „Falls Heinz-Christian Strache einer Aussage als Beschuldigter nicht nachkommen möchte, soll er dies dem Vorsitzenden mitteilen, da dies das Verfahren beschleunigen würde“, so Stumpf. Die Wiener FPÖ toleriere „etwaige Verzögerungsversuche“ nicht.

Geschäftsmann schildert Kauf von FPÖ-Mandat

Unterdessen wurden weitere Details zum angeblichen Kauf eines FPÖ-Mandats bekannt. Der niederösterreichische Geschäftsmann Ernst Neumayer, der den Kauf durch ukrainische Oligarchen vermittelt haben will, schilderte gegenüber dem „Ö1-Morgenjournal“ seinen Beitrag – Audio dazu in oe1.ORF.at. Er habe damals den Kontakt hergestellt und die Summe auf zehn Millionen Euro hinaufverhandelt. Um die vereinbarte Provision von zwei Millionen Euro sei er dann aber umgefallen.

2016 blitzte Neumayer in einem Zivilprozess ab. Nun will er über seinen Anwalt eine Wiederaufnahmsklage auf Basis der neuen Informationen einbringen. Gemeint sind Fotos einer mit Geld gefüllten Sporttasche und die Aussagen des Ex-Leibwächters von Strache, wonach Strache am 1. Juli 2013 einen Rucksack mit Bargeld aus der Kanzlei des damaligen Vize-Klubobmanns Peter Fichtenbauer abgeholt habe. Am darauffolgenden Tag sei dann Thomas Schellenbacher, der angebliche Vertrauensmann der ukrainischen Geschäftsleute, als Kandidat auf der Wiener Landesliste für die Nationalratswahl präsentiert worden.

Wie Neumayer gegenüber Ö1 schilderte, sollten zwei Millionen an Strache, zwei an Fichtenbauer, zwei an ihn selbst und die restlichen vier Millionen an die Partei gehen. Fichtenbauer bezeichnete die Aussagen gegenüber Ö1 als „Lüge der Sonderklasse“. Neumayer sei in Konkurs gegangen und wolle nun Geld herauspressen. Auch Straches Anwalt bezeichnet derartige Vorwürfe als haltlos.