Strache vor Gericht
APA/HERBERT NEUBAUER
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Chronik

„Schneebrunzer“-Verfahren vom Tisch

Die Frage, ob Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im „Ibiza-Video“ den Herausgeber der Gratiszeitung „Österreich“ als „Schneebrunzer“ bezeichnet hat, bleibt vorerst ungeklärt. Wolfgang Fellner zog seine Klage zurück.

Ein für Montag geplanter Verhandlungstermin wurde abberaumt. Die Klage war seit Oktober im Wiener Landesgericht behandelt worden. Fellner hatte das Gratisblatt „Heute“ geklagt. Dieses hatte Mitte August anlässlich des Erscheinens eines Enthüllungsbuchs der deutschen Ibiza-Aufdecker Frederik Obermaier und Bastian Obermayer berichtet, Strache habe Fellner in einer bisher nicht öffentlich gemachten Video-Sequenz auf Ibiza „Schneebrunzer“ genannt.

In dem Buch selbst wird Fellner allerdings nicht namentlich erwähnt. Dort ist von einem „Schneebrunzer von der Boulevardzeitung Österreich“ die Rede, über den Strache im Ibiza-Video gesprochen haben soll. Fellner fühlte sich laut seinem Rechtsbeistand damit nicht gemeint, weswegen er „Heute“ wegen übler Nachrede bzw. Beschimpfung klagte.

Strache als Zeuge vor Gericht

Nach zwei Verhandlungsrunden, im Zuge derer Strache als Zeuge unter Wahrheitspflicht befragt wurde – er konnte sich nicht erinnern, „diesen Begriff je verwendet zu haben“ –, zog Fellner die Klage Ende voriger Woche überraschend zurück. Damit ist das medienrechtliche Entschädigungsverfahren vom Tisch. Zu seiner ersten Ladung als Zeuge war Strache unentschuldigt nicht erschienen. Daher wurde eine Ordnungsstrafe von 700 Euro verhängt.