Gericht

Kopf unter Bus: Polizei handelte rechtswidrig

Die Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klimademo im Mai ist rechtswidrig gewesen. Dieser Schluss wurde am Donnerstag am Wiener Landesverwaltungsgericht kundgetan.

Der Beschwerdeführer habe sich nicht so verhalten, dass eine Festnahme durch die Polizei gerechtfertigt war. Somit waren auch die weiteren Maßnahmen rechtswidrig. Der Beschwerdeführer hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, nachdem diese von der Polizei für aufgelöst erklärt worden war.

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Der Vorfall ereignete sich im Zuge einer Klimademonstration am 31. Mai

In Bauchlage fixiert

Dann war er in Bauchlage fixiert worden, da er den Einsatzkräften zufolge nicht kooperiert habe. Der Kopf des Demonstranten kam dabei in der Nähe eines Polizeiwagens zu liegen. Als dieser plötzlich anfuhr, wurde er erst im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach wurde er stundenlang in Polizeigewahrsam gehalten. Die Exekutive hat nun zwei Wochen Zeit, etwaige Rechtsmittel gegen den Spruch einzulegen.

Beim vergangenen Verhandlungstermin unterstrich der Anwalt des Beschwerdeführers noch einmal, dass sein Mandant niemals einen Grund für eine Festnahme gesetzt habe. Somit sei „die gesamte Amtshandlung“ rechtswidrig. Der deutsche Staatsbürger brachte zudem gegen die Dauer seiner Inhaftierung – rund 14 Stunden – und den Umstand, dass im Arrestantenwagen, mit dem er ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) gebracht wurde, ein schriller Ton ertönt sei, Beschwerde ein.

Fast 14 Stunden in Anhaltezentrum

Auch der Deutsche betonte bei einer neuerlichen Einvernahme, dass er zu keinem Zeitpunkt aggressiv gewesen sei. Im Arrestantenwagen und in Haft sei er lediglich „lästig gewesen“, indem er immer wieder nach einem Anwalt und seiner Freilassung verlangt habe.

Fest steht, dass der Aktivist von 16.20 bis 6.45 Uhr am nächsten Tag im PAZ festgehalten wurde, wobei er drei verschiedene Zellen von innen sah. Dabei wurden ihm lediglich Verwaltungsübertretungen und kein Strafdelikt vorgeworfen. Die fast 14-stündige Anhaltung des Betroffenen rechtfertigte die Polizei vor Gericht mit organisatorischen Gründen. Insgesamt wurden mehr als 90 Personen vorübergehend festgenommen.

Mehrere Vorfälle bei dieser Demonstration

Auch ein weiterer Vorfall auf der Demonstration hatte für Aufsehen gesorgt: Kurz nach der Demo kursierte in Sozialen Netzwerken ein Video, auf dem ein Polizeibeamter zu sehen ist, der mehrfach in Richtung eines auf dem Bauch liegend fixierten Demonstranten schlägt. Die Behörden beschäftigt auch noch ein dritter Fall von möglicher Polizeigewalt, die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen mehrere Beamte. Amnesty International kritisierte das Vorgehen der Polizei.