Juristen hatten die kurzfristige Absage des designierten Direktors Eike Schmidt an das Kunsthistorische Museum Wien bereits Anfang Oktober als schadenersatzpflichtiges Verhalten gewertet. Zu diesem Schluss kam nun auch die Finanzprokuratur. Die Kosten der durch die Absage „frustrierten Aufwendungen“ soll die Zusatzaufwendungen für die Neuausschreibung decken.
Genaue Summe wird nicht bestätigt
Die Einigung auf einen Schadenersatz wurde vom Kulturministerium bestätigt. Die von der Tageszeitung „Der Standard“ und der ZIB2 gemeldete Summe von 40.000 Euro, mit der die Kosten der notwendig gewordenen Neuausschreibung abgedeckt werden sollen, werden von offizieller Seite nicht bestätigt. Über Details sei Stillschweigen vereinbart worden, hieß es.

Derzeit leitet die langjährige KHM-Chefin Sabine Haag das Haus weiterhin interimistisch. Eine Entscheidung darüber, ob sie für fünf weitere Jahre definitiv bestellt wird, dürfte aber erst die neue Bundesregierung fällen.