Eike Schmidt bei seiner Präsentation im September 2017
APA/Helmut Fohringer
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Kultur

Schadenersatz nach KHM-Absage

Die Republik Österreich und der ursprünglich als Leiter für das Kunsthistorische Museum (KHM) vorgesehene Eike Schmidt haben sich geeinigt. Kolportiert werden 40.000 Euro Schadenersatz, die Schmidt zahlen muss. Er hatte kurzfristig beschlossen, sein Amt nicht anzutreten.

Juristen hatten die kurzfristige Absage des designierten Direktors Eike Schmidt an das Kunsthistorische Museum Wien bereits Anfang Oktober als schadenersatzpflichtiges Verhalten gewertet. Zu diesem Schluss kam nun auch die Finanzprokuratur. Die Kosten der durch die Absage „frustrierten Aufwendungen“ soll die Zusatzaufwendungen für die Neuausschreibung decken.

Genaue Summe wird nicht bestätigt

Die Einigung auf einen Schadenersatz wurde vom Kulturministerium bestätigt. Die von der Tageszeitung „Der Standard“ und der ZIB2 gemeldete Summe von 40.000 Euro, mit der die Kosten der notwendig gewordenen Neuausschreibung abgedeckt werden sollen, werden von offizieller Seite nicht bestätigt. Über Details sei Stillschweigen vereinbart worden, hieß es.

Kunsthistorisches Museum in Wien
ORF.at/Zita Klimek
Das Kunsthistorische Museum ist dennoch nicht führungslos

Derzeit leitet die langjährige KHM-Chefin Sabine Haag das Haus weiterhin interimistisch. Eine Entscheidung darüber, ob sie für fünf weitere Jahre definitiv bestellt wird, dürfte aber erst die neue Bundesregierung fällen.